Wie soll man Eine Gewährleistung beweisen?

4 Antworten

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass die sogenannte Beweislast bei der Gewährleistung nach § 363 BGB nicht für jede Art von Produkt und Leistung einfach zu erfüllen ist. Gerade bei technischen Geräten dürftest du keine Chance haben, festzustellen, ob der Schaden aufgrund schlechter Verarbeitung oder wegen unsachgemäßem Gebrauch zustande kam. Das könnte nur ein technischer Sachverständiger. Dieser kostet aber meist so viel Geld, dass es in Relation zum Produkt keinen Sinn macht.

Die Antwort wäre also: Gar nicht.

ABER: Es gibt natürlich Bereiche, in denen ist das anders. Z.B. bei der Beweislast bzgl. Behandlungsfehlern. Hier nach - z.B. einer OP - einen anderen Arzt zur Nachkontrolle zu nutzen und dann von diesem nach 7 Monaten feststellen zu lassen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, ist in der Sache deutlich einfacher.

Unter dem Strich kannst du bei günstigeren Geräten nur hoffen, dass keine Sollbruchstellen verbaut sind, die am Ende natürlich auch den Hersteller treffen, indem die Leute dort nicht mehr bestellen und er schlechte Bewertungen bekommt. Bei teureren Geräten und/oder Dienstleistungen gilt es Sachverständige (z.B. Pfusch beim Hausbau) oder Zweitmeinungen (z.B. Behandlungsfehler) einzuschalten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt auf den Schaden drauf an.

Ist es ein technischer Defekt (zum Beispiel) wird eben bei der Gewährleistung davon ausgegangen, dass der Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat, sofern der Defekt innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf eingetreten ist.

Darüber hinaus kann das evtl. ein Gutachter feststellen.

Oftmals ist es dann aber einfacher, eine evtl. vorhandene Garantie zu verwenden, wenn der Defekt dadurch abgedeckt ist.

Wenn der Monitor defekt ist, kontaktierst Du den Verkäufer, welcher dann eine Reparatur veranlassen wird.

Bei dieser Reparatur wird dann festgestellt, ob es sich um einen Gewährleistungsmangel handelt, oder auch nicht.

Du musst beweisen, dass das Ding schon kaputt war, als du es bekommen hast.

Nicht, dass du es nicht kaputt gemacht hast.