Wie Minijob auf Unterhalt anrechnen?

1 Antwort

Es kommt darauf an ob und inwieweit der Minijob angerechnet wird.

Ab 18 sind ja BEIDE Elternteile für den Barunterhalt zuständig. Wurde denn schon errechnet wer was zahlen kann und muss?

Der Minijob ist überobligatorisch. Das bedeutet, du musst den Minijob als Schüler ja nicht machen. Machst du ihn dennoch und geht der Verdienst darüber hinaus, dass man davon sprechen kann, dass du nur dein Taschengeld aufbessern willst, dann kann es natürlich angerechnet werden. Und hier kommt es dann auf den Einzelfall an.

Zahlt ein Elternteil womöglich den gesamten Unterhalt, weil der andere Elternteil gar nicht leistungsfähig ist? Und ist dein Bedarf durch den Unterhalt gedeckt?

Hast du denn mit den Eltern über eine Anrechnung bzw. der Höhe der Anrechnung gesprochen?

Wenn du z.B. 538 EUR im Monat dazu verdienst, dann würden 50 Euro schon mal pauschal anrechnungsfrei bleiben. Und die Hälfte des übrigen Betrages käme in etwa für die Anrechnung in Betracht. Wobei man dann sehen müsste welcher Elternteil gequotelt was genau bezahlt.