Wie kommt man zur Kripo?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Online Bewerbung! Dazu erstmal alles vorbereiten, Anschreiben, Lebenslauf, Foto und Zeugnisse sowie sonstige Leistungsnachweise (brauchst Du bis auf das Anschreiben ja auch für weitere Bewerbungen).

Mich haben sie vor dreissig Jahren abgelehnt wegen Kurzsichtigkeit (allerdings auch viel mehr als - 5,0 dpt).

Viel Glück!

Hi,

du findest diese Infos nicht und willst zur KriPo? Toller Witz, meinst du nicht auch? ... : http://www.saarland.de/9936.htm

Brillen- und Kontaktlinsenträger

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen zum eigenen Schutz auch ohne Brillenbenutzung über eine bestimmte Mindest-Sehleistung verfügen. Für Brillen- und Kontaktlinsenträger sind daher Mindestwerte festgesetzt. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in den Polizeidienst nicht eingestellt werden. Falls Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen oder Ihnen aus anderen Gründen eine Minderung Ihrer Sehleistung bekannt ist, lassen Sie bitte Ihre Sehleistung auf eigene Kosten von einem Augenarzt feststellen.
Bitte legen Sie Ihrem Augenarzt das Merkblatt "Augenärztlicher Befundbericht" vor und reichen Sie es ausgefüllt mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Brillen- und Kontaktlinsenträger

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen zum eigenen Schutz auch ohne Brillenbenutzung über eine bestimmte Mindest-Sehleistung verfügen. Für Brillen- und Kontaktlinsenträger sind daher Mindestwerte festgesetzt. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in den Polizeidienst nicht eingestellt werden. Falls Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen oder Ihnen aus anderen Gründen eine Minderung Ihrer Sehleistung bekannt ist, lassen Sie bitte Ihre Sehleistung auf eigene Kosten von einem Augenarzt feststellen.
Bitte legen Sie Ihrem Augenarzt das Merkblatt "Augenärztlicher Befundbericht" vor und reichen Sie es ausgefüllt mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Brillen- und Kontaktlinsenträger

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen zum eigenen Schutz auch ohne Brillenbenutzung über eine bestimmte Mindest-Sehleistung verfügen. Für Brillen- und Kontaktlinsenträger sind daher Mindestwerte festgesetzt. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in den Polizeidienst nicht eingestellt werden. Falls Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen oder Ihnen aus anderen Gründen eine Minderung Ihrer Sehleistung bekannt ist, lassen Sie bitte Ihre Sehleistung auf eigene Kosten von einem Augenarzt feststellen.
Bitte legen Sie Ihrem Augenarzt das Merkblatt "Augenärztlicher Befundbericht" vor und reichen Sie es ausgefüllt mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.

Brillen- und Kontaktlinsenträger

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte müssen zum eigenen Schutz auch ohne Brillenbenutzung über eine bestimmte Mindest-Sehleistung verfügen. Für Brillen- und Kontaktlinsenträger sind daher Mindestwerte festgesetzt. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in den Polizeidienst nicht eingestellt werden. Falls Sie Brille oder Kontaktlinsen tragen oder Ihnen aus anderen Gründen eine Minderung Ihrer Sehleistung bekannt ist, lassen Sie bitte Ihre Sehleistung auf eigene Kosten von einem Augenarzt feststellen.
Bitte legen Sie Ihrem Augenarzt das Merkblatt "Augenärztlicher Befundbericht" vor und reichen Sie es ausgefüllt mit Ihren Bewerbungsunterlagen ein.