wie ist es mit elterngeld bei der bundeswehr

10 Antworten

das erziehungsgeld is aber nu schon lange geschichte man nehme sein nettoeinkommen der letzten 12monate...summe x geteilt durch 12, macht ein monatl. netto-einkommen von x..in seinem fall 1800€ netto.. von den 1800€ netto kriegt er dann während der elternzeit die er beantragt 65%...DAS is das elterngeld...und das kriegt er nich vom AG, sondern von der elterngeldstelle...

geringverdiener die unter ner bestimmten grenze liegen, kriegen zu 100% elterngeld..sprich die haben dann monatl. netto genausoviel als sie noch arbeiten waren..

andere die arbeitslos waren oder generell wenig verdienten, aber trotzdem überm satz lagen, kriegen nur nen mindestsatz von 300€ im monat

und wenn mans auf 2 jahre splittet wird die monal. summe durch 2 geteilt

kindergeld in höhe von 184€ kommt auch noch oben drauf

ich weiß ja nicht, wie du auf diese Idee kommst, aber Fakt ist:

Er nimmt 12 Monate Elternzeit (kann übrigens sein, dass er nur 11 bezahlte Monate nehmen kann, sofern dein Kind früher als errechnet zur Welt kommt und du länger als 2 Monate Mutterschaftsgeld beziehst. Denn jeder Monat, in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, und wenns nur an EINEM Tag ist, gilt als von der Mutter verbraucht!) und innerhalb dieser 12 Monate bekommt er rund 1120,- Euro Elterngeld.

Von der Bundeswehr bekommt er logischerweise NICHTS, denn er ist ja in Elternzeit.

die 1120,- errechnen sich folgendermaßen: 1800,- abzügl. Werbungskostenpauschbetrag von 77,- Euro = 1723,- Euro, davon 65 % = 1120,- Euro Elterngeld!

hm also bekommt er 65% seines nettolohns,,,,,oben drauf oder nur das? wieso heist es denn elterngeld wenn es keins gibt sondern nur 655 seine gehaltes bekommt das dann verarsche oder? erzeihungsgeld gab ed ja auch extra

Weltenwandlerin  17.12.2010, 17:43

anscheinend checkst du nicht wirklich viel.... sorry.... aber das Elterngeld ist eine LOHNERSATZLEISTUNG und ermöglicht es Vätern und Müttern, bei ihrem Kind zu Hause zu bleiben und mit 65% des Nettolohns zu entschädigen..... Erziehungsgeld gabs übrigens auch nur dann, wenn einer der beiden beim Kind daheim blieb oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitete....

Und 30 Stunden kannste auch beim EG arbeiten, nur gibts dann eben nicht die 65%, sondern nur den Mindestbetrag von 300 Euro....

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wenn er 1800€ netto verdient bekommt er davon 1 jahr lang 65% elterngeld.... wenn du in mutterschutz gehst, sinds 10monate elterngeld, da du ja noch 8 wochen ab geburt des kindes erstma noch mutterschaftsgeld beziehst..und eins geht nur..entweder muschugeld oder elterngeld..da beides lohnersatzleistungen sind.. hast du kein anrecht auf muschugeld, weil zb.arbeitslos oder so, kann er 12mon elterngeld beantragen und während der zeit kriegt er von der elterngeldstelle monatl. 65% seines letzten durchschn.einkommens der letzten 12monate