Es ist absolut ok, wenn jemand das Angebot, sich mit "du" anzusprechen, ablehnt.

Es geht auch nicht darum, dann die Gründe zu eruieren, denn das ist Privatsache.

Und falls die Frage auftauchen sollte in DEINEM Zusammenhang, dann sag einfach: Frau XY, ich würde gerne beim SIE bleiben... und gut is....

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Du solltest schon schildern, um welchen Sachverhalt es sich handelt... denn gefährlich ist immer subjektiv...

vor allem, wenn man als Kenner der deutschen Sprache deine zwei Sätze analysiert, kann das alles bedeuten:

Denn du schreibst ja nicht, dass er AUFGRUND der Tätigkeit tot ist... er kann 3 Wochen Hochhauskletter gewesen sein und wurde jedoch auf dem Nachhauseweg von einer Trambahn überfahren... also fehlt der primäre Zusammenhang. Also: schildere den Sachverhalt, sonst hilft dir keine der Antworten weiter.

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die Antwort von Gurman ist Unfug.... Falls ihr für diese Reise, was eigentlich üblich sein sollte, eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen habt, evtl. über die Schule, als das Skilager gebucht wurde, so gibt es die Möglichkeit, das Geld zurückzuerhalten. Was du auf jeden Fall brauchst, ist ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Erkrankung eine Teilnahme an dieser Schulveranstaltung, also Reise, nicht möglich machte.

Falls eine Reiserücktrittsversicherung nicht besteht, und in den Gebühren bereits der Skipass beinhaltet war, so würde ich auf jeden Fall bei der Schule den Anspruch dafür anmelden, denn da der Skipass von dir nicht in anspruch genommen wurde, war er auch nicht zu zahlen.

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Ich könnte es mir vorstellen, wenn du auf Umluft das ganze brätst und backst, trotzdem besteht die Gefahr, dass der Kuchen bzw. die Muffins den Geruch annehmen. Ich würde nach dem Braten des Fleisches kurz den Ofen öffnen, lüften, und dann die 20 oder 30 Minuten die Muffins backen.

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Grundsätzlich bricht ein Kauf nicht ein bestehendes Mietverhältnis. Es wäre also egal, ob es sich um einen neuen Eigentümer handelt oder um den bisherigen. Denn der neue tritt vollständig in das Mietverhältnis ein. Diese Frage wird hier vermutlich keiner detailliert beantworten können, Eigenbedarf wird von Gerichten sehr unterschiedlich behandelt. Ich persönlich glaube (wie gesagt: rein subjektive Meinung), dass der neue Eigentümer mit dem Eigenbedarf durchkommen würde, sofern er ihn anmeldet, wenn er nachweisen kann, dass er die Wohnung eben wegen dieser Umstände seiner alten Wohnung nutzen möchte.

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Zum einen finde ich es ziemlich unpassend, wie du generell über deinen Sohn schreibst. Da spricht kein Verständnis heraus, kein Versuch, Hintergründe zu durchleuchten.

Übergewicht entsteht im Regelfall nicht allein durch falsche Essensgewohnheiten, sondern durch falschen Umgang bzw. nie gelerntem, sich mit Konflikten, Problemen usw. auseinanderzusetzen.

Radikal durchzugreifen kann ich nicht nachvollziehen, denn was soll das genau bedeuten? Ihm alles wegzusperren? Damit ist die Ursache seiner Ess-sucht (die Frage ist, ob er überhaupt unter Ess-sucht leidet) nicht beseitigt.

Ganz ehrliche Meinung von mir: wenn ich diese Art der Beschreibung lese und darüber nachdenke, dass du vielleicht in gleichem ton mit ihm sprichst, dann kann ich gut verstehen, wenn er seine Probleme auf diese Weise löst oder versucht zu lösen.

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bei 1000 netto gehen noch die WK in Höhe von mtl. 77 Euro weg, bleiben 923,- Euro, somit fällst du unter die Geringverdienerregelung und würdest aus diesem Betrag dann rund 70% bekommen.

Falls deine 1000,- netto korrekt sind, denn viele nehmen das falsche Nettoeinkommen....

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es bleibt alles beim alten für dich....

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nimm Gartenkresse, das ist eine Pflanze, die wirklich innerhalb von 4-5 tagen wächst und bei der du regelrecht zusehen kannst. vor allem ist die Anzucht im Zimmer möglich, was ja wichtig ist für dich, in Bezug auf die derzeitige Jahreszeit.

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ich bin schon neben Rotfeuerfischen getaucht, und das stellt auch kein problem dar. Die Fische sind eher scheu und suchen definitiv keinen Kontakt zum Menschen. Du solltest jedoch nie ohne Schuhe ins Wasser gehen, denn natürlich kann der fisch nichts dafür, wenn du draufsteigst und dich stichst. Aber ansonsten besteht wenig Gefahr.

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ja sicher: speisegelatine ....

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auf die Schnelle finde ich keine Bücher hierzu, aber ein Kompliment für diese Geschichte!! sie führt den menschen wieder dorthin, wo er eigentlich hingehört, und so wunderschön passend zu dieser "konsumüberhäuften" Weihnachtszeit.... Fazit aus dieser Geschichte: sei bescheiden, lerne den Wert des WAHREN Lebens kennen und du wirst spüren, wie wertvoll es sein kann....

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es verstösst gegen die Menschenrechte, überhaupt Champions zuzubereiten.

Es wird zwar mancher Champion regelrecht in die Pfanne gehauen, wenns mit dem Erfolg nicht so richtig stimmt... siehe Schumi.....

aber ansonsten ist es GENERELL verboten, Champions zu braten, geschweige klein zu schneiden, wie du es vorhast!!!!!! Das wäre ein Fall für Amnesty International!!!!

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es kommt auf den Zusammenhang an...

wenn du sagst: ich werde in eineinhalb Monaten 16... dann würde diese Aussprache passen...

wenn du sagst: ich habe einen Notenschnitt von 1,5, dann sagst du: einskommafünf....

Anderes Beispiel: Aber sogar beim ersten Beispiel gibts verschiedene Möglichkeiten: In 1,5 Tagen ist Heilig Abend: in anderthalb Tagen ist Weihnachten....

noch eins, um die Verwirrung perfekt zu machen:

wer einen Promillegehalt von 1,5 (eins komma fünf) hat, sollte die nächsten eineinhalb Tage nicht Autofahren.... :-)))

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sie ignorieren... und wenn sie sagt, du seist hässlich, antworte einfach ganz ruhig: weißt du, gegen Hässlichkeit kann man was tun, entweder operieren oder es verwächst sich noch.... gegen Dummheit jedoch kann man nichts tun.... die hat man ein lebenlang..... und dann drehst du dich um und gehst....

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Es ist schwierig, einen Rat zu geben, da hier viele Emotionen im spiel sind. Ich persönlich würde zu keinem Geschenk an die Mutter raten, sondern eine Karte, die sie vor Weihnachten noch erhalten sollte. Text: Liebe Mutter, anscheinend ist es für uns sehr schwer, eine liebevolle Beziehung zu führen, und zwar für alle. Du willst uns Weihnachten nicht sehen, was vielleicht auch für alle gut ist derzeit.... ich möchte dir jedoch sagen, dass du für uns nach wie vor unsere Mutter bist, dass wir dir trotz allem ein schönes Fest wünschen. Wir werden alleine Weihnachten feiern, dabei auch zwischendurch an dich denken, in der Hoffnung, dass sich unser Kontakt irgendwann wieder intensivieren wird..... deine Kinder xx und xx.....

und dann solltet ihr versuchen, einfach nur für euch Zeit zu haben, vielleicht auch mal über das zu reden, also du un ddein Bruder, was da alles passiert ist...

Auch wenns derzeit als unmöglich erscheint, einen normalen Kontakt aufzunehmen: Zeiten ändern sich und manchesmal geschehen ja kleine Wunder....

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zum Aspekt, WARUM man heiraten sollte, will ich mich nicht äussern, denn das müsst ihr selbst bewerten. Zum finanziellen: Es würde Sinn machen, sofort zu heiraten und deiner Freundin die Steuerklasse 3 zu geben, egal wieviel ihr beide verdient. DENN: das Elterngeld wird aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate errechnet. Wenn ihr nun für die Freundin (bzw. Frau dann) ab Januar die Steuerklasse 3 bekommen würdet, hättet ihr noch für ca. 6-7 Monate bei ihr ein wesentlich höheres Nettoeinkommen. 5-6 Monate deswegen, weil im Regelfall der Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt des Kindes beginnt, also in eurem Fall entweder im Juni oder Juli 2011....

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