Wie bekomme ich die deutsche Staatsbürgerschaft und den deutschen Pass?
Ich habe 4 Jahre als Student in Deutschland studiert. Dann habe ich einen Job gefunden und habe 2 Jahre lang zu den Bedingungen der EU BLUE Card gearbeitet. Dann habe ich 1,5 Jahre lang eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ich habe gehört, dass ich nach 8 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann. Bis jetzt habe ich 4+2+1,5=7,5 Jahre in Deutschland verbracht. Heißt das also, dass ich in 6 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann?
2 Antworten
Richtig. Es müssen jedoch weitere Bedingung erfüllt sein.
Zitat:
"Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
- keine Verurteilung wegen einer Straftat"
Wenn du die weiteren Einbuergerungsvoraussetzungen erfuellst (insbesondere selbst fuer deinen Lebensunterhalt sorgen kannst), sollte das wohl moeglich sein.
Bedenke aber, dass du deine bisherige Staatsangehoerigkeit dann wahrscheinlich ablegen musst, wenn das nicht die eines anderen EU Staates oder die der Schweiz ist.
Aber wieso hast du deinen letzten befristeten Aufenthaltstitel nur fuer 1,5 Jahre erhalten und welchen Aufenthaltstatus wirst du danach haben?
Ergaenzung: Vorher musst du aber erst einmal einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen und dann natuerlich auch erhalten (der natuerlich auch wieder an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist). Ohne den geht keine Einbuergerung. Das hatte ich bei meiner Antwort nicht bedacht.