Wie alt muss man sein um ein luftgewehr zu benutzen?
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6 Antworten
Das Gesetz sagt konkret nur was über das schießen von Kindern und Jugendlichen auf " Schießstätten " aus, demnach darf man grundsätzlich ab 12 ( mit Sondererlaubnis auch früher ) mit Luft-und Federdruckwaffen schießen, ab 14 auch mit bestimmten Feuerwaffen.
Also klassische Luftdruckwaffen sind ja über 0,5Joule und das heißt erst ab 18!
Siehe hier:
http://www.escgmbh.biz/shop/info/Waffen-ueber-0-5-Joule.html
Die Frage bezog sich konkret aus das " benutzen ", also schießen eines Luftgewehres. Dein Link bezieht sich aber auf Erwerb und Besitz. Strenggenommen erwirbt ( laut Gesetz ) auch jemand ein Luftgewehr, wenn es ihm nur zum schießen ausgehändigt wird, dewegen gibt es eben den entsprechenden Zusatz im Gesetz, der sich direkt auf das schießen und das dafür erforderliche Alter bezieht. Er bezieht sich aber auch auf die notwendigen Rahmenbedingungen wie entsprechend qualifizierte Aufsich, Erlaubnisse der Erziehungsberechtigten und eben auch auf den Ort, nämlich " Schießstätten ".
Der Streber aus der letzten Reihe ist da. 🥸😅 Nach österreichischer Recht darf man mit jedem Alter ein Luftgewehr benützen (zumindest am Schießstand, also Sportschießen). Doch auch zur Verwendung gibt es keine Altersgrenze, nur eine Empfehlung, die liegt so weit ich weiß bei 8 Jahren. Kalibergewehre, also Klein- und Großkaliber darf man erst ab 14 Jahren verwenden. Woher ich das weiß? Ein Familienmitglied von mir ist erfolgreicher Sportschütze (Weltmeister, Vizeeuropameister...), und auch ich selbst bin sehr im Schiesssport engagiert. Noch dazu ist mein Großvater der Leiter des örtlichen Schützenvereins.
Lg JulianMV
Was für ein Quatsch hier ^^
Als Privatperson immer erst ab 18. Da gibt es auch keine Ausnahmen (Schützenverein oder Jägerausbildung ist was anderes) vom Gesetzgeber her.
Der Waffenschein berechtigt dich zum führen, nicht zum Besitz. Den brauchst du theoretisch wenn du damit in der Stadt rumlaufen willst.
Ab 12 mit Einverständnis der Eltern und unter einer geeigneten aufsichtsperson