Wie alt muss ich sein um bei DM arbeiten zu können?

3 Antworten

Ab 15 Jahre

Ferienjobs

Jugendliche, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen – solange sie der Vollzeitschulpflicht unterliegen -, im Kalenderjahr zusätzlich zu den oben aufgezeichneten Möglichkeiten mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einer Beschäftigung nachgehen. Das sind mit Blick auf die 5-Tage Woche höchstens 20 Arbeitstage im Jahr. Wie diese 20 Tage auf die Ferien verteilt werden, ist nicht vorgeschrieben.

Dabei sind, weil Jugendliche aufgrund ihrer körperlich und geistig noch nicht abgeschlossenen Entwicklung vor zu langen, zu schweren, zu gefährlichen und ungeeigneten Arbeiten (zum Beispiel. Akkordarbeit, Schweißarbeiten) zu schützen.

Die maximale Arbeitszeit darf acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten; wird an einzelnen Tagen verkürzt gearbeitet, sind an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu achteinhalb Stunden zulässig.

Dem Jugendlichen sind ausreichend Pausen zu gewähren. An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, wobei es aber auch hier berufstypische Ausnahmen gibt.

Jugendliche dürfen während der Nachtzeit von 20:00 bis 6:00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen:

in Gaststätten, Beherbergungs- und Schaustellerbetrieben bis 22:00 Uhrin Bäckereien ab 5:00Uhr, für über 17-jährige ab 4:00 Uhrin mehrschichtigen Betrieben bis 23:00 Uhrin der Landwirtschaft ab 5:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr.

Sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerliche Aspekt

Auch Schüler, die ein Arbeitsentgelt erhalten, sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen gelten für Schüler und Jugendliche aber dann, wenn es sich um geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen handelt.

Bei stundenweiser Beschäftigung oder Ferienjobs handelt es sich in aller Regel um kurzfristige oder geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Der Schüler ist dann komplett von den Sozialversicherungsabgaben befreit, der Arbeitgeber zahlt bei geringfügiger Beschäftigung die übliche Pauschale und bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen bleibt auch der Arbeitgeber versicherungsfrei.

Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, wird auch ein Schüler beziehungsweise Jugendlicher versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt in der Arbeitslosenversicherung: hier sind Schüler grundsätzlich versicherungsfrei.

Meine Mutter arbeitet beim dm & die nehmen mittlerweile sehr viele Leute mit Abitur, also ich würde meinen das des mit dem Ferienjob nicht klappt :/ ich weiß ja nicht wie das bei deinem dm ist, vielleicht einfach mal fragen.. 

Ansonsten vielleicht bei Norma, lidl usw nachfragen. Die suchen meistens Schüler oder so zum Regale einräumen. :)

DrSiteki 
Fragesteller
 17.05.2015, 22:08

Super dankeschön ❤︝

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Hmmm ich befürchte dies geht leider erst ab 15 oder 16 bin mir aber nicht sicher, allerdings ist DM ein recht ziemlich trostloser ausnutzer Konzern

DrSiteki 
Fragesteller
 17.05.2015, 14:54

Okay danke

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