Wie alt muss eine Frau/Mädchen sein dass ich mit ihr schlafen kann? Wenn Ich volljährig bin.

19 Antworten

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tatsächlich gilt: nur sexuelle Handlungen erwachsener mit kindern bis einschließlich 13 Jahre sind in jedem Fall strafbar!

ab 16 Jahren is sex dagegen grundsätzlich zulässig.. ausnahmen bestehen für bestimmte kontakte wie schutzbefohlene, z.b. schüler. für die noch offene Altersgruppe von jugendlichen im alter von 14- bis 15-jährigen gelten differenzierte übergangsregelungen:

18- bis 20-jährigen heranwachsenden sind sexuelle Kontakte zu 14-/15-jährigen jugendlichen grundsätzlich erlaubt..etwas anderes gilt nur, wenn der sex nicht einvernehmlich und als missbrauch gewertet wird. missbrauch wäre, wenn der heranwachsende eine zwangslage des jugendlichen ausnutzt (z.B. mädel liegt abgefüllt aufm weinfest in ner dunklen ecke un bekommt nix mehr mit) oder für den sex ein entgeld bezahlt ("******?" + 50€ reich = missbrauch)

für erwachsene über 21 jahren gelten andere (schärfere) regeln. auch ihnen sind sexuelle kontakte zu 14-/15-jährigen grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es neben den oben genannten ausnahmen (zwangslage & entgeld) noch eine dritte: wegen des großen altersunterschiedes muss bei dem 14-/15-jährigen die "fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung vorliegen", sprich sie müssen über eine gewisse reife verfügen un "wissen was sie tun"..

gilt übrigens genauso bei homo´s..

nachzulesen: §§ 174,176 und 182 StGB

"Hallo,

da deine Freundin unter 16 und du über 18 bist, haben ihre Eltern die Möglichkeit dich anzuzeigen. Wärst du noch nicht volljährig bzw. wäre deine Freundin bereits 16, hätten sie hingegen keinerlei Handhabe.

Es liegt insofern m.E. bei ihren Eltern, ob sie euch lassen oder nicht. Dass irgendwer von außen da eingreifen kann, glaub ich nicht."

Das ist eine Antwort aus einem anderem Frageforum. Das sollte alles sagen.

§ 182 Absatz 1 StGB verbietet sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage dazu gebracht wurde. In Absatz 2 werden sexuelle Handlungen eines über 18-Jährigen gegen ein Entgelt mit einem Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Schließlich werden in Absatz 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden (BGH, 1 StR 481/95, Beschluss vom 23. Januar 1996 = BGHSt 42, 27).
http://de.wikipedia.org/wiki/SexuellerMissbrauchvon_Jugendlichen

Pintxo  11.12.2009, 01:26

Das kann also "teuer" werden. Such dir zum Pimpern eine Frau und vergreif dich nicht aus bloßer Bequemlichkeit an leichter manipulierbaren Teenies.

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Marder89 
Fragesteller
 11.12.2009, 01:28
@Pintxo

bin doch noch selber 20, das geht doch noch;) außerdem ist es wirklich viel einfacher!

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LondonerNebel  11.12.2009, 01:36
@Marder89

Lieber Pintxo! Gestzestexte lesen ist eine Sache, sie verstehen eine andere! Das generelle Schutzalter liegt seit der Strafrechtsreform von (ca.) 1999 bei 14 und nicht mehr bei 16 Jahren. Dem Marder passiert also gar nix, wenn das Mädchen freiwillig mit ihm in die Kiste geht!

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Pintxo  17.12.2009, 01:38
@LondonerNebel

Laut Absatz 3 passiert dem Marder deshalb nichts, weil er noch keine 21 Jahre ist. Was die Strafrechtsreform angeht: Es hat ja wohl nichts mit meinem Verständnisvermögen zu tun, wenn Wikipedia veraltete Texte als aktuell präsentiert.

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16 nach Gesetz, sofern sie das auch will. Wenn sie nicht will, gibt's keine Legalitätsgrenze, das bleibt illegeal...

Sie muss 16 sein und du brauchst eine schriftliche Genehmigung von beiden Eltern vor dem Eindringen.