Wie alt muss aufsichtperson sein?

10 Antworten

Meinst du eine Erziehungsbeauftragte Person? Die auf Veranstaltungen, die du eigentlich nach deinem alter her nicht besuchen dürftest auf dich "aufpasst"? Das darf jede Person sein, die Volljährig ist und eine schriftliche Einverständnisserklärung deiner Eltern hat.

Jennar 
Fragesteller
 22.12.2010, 20:29

ja genau dass mein ich, wo die eltern dann die aufsicht übertragen.

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Mit 18 darf die Person alles. Ausnahmen sin Gesetze wie Begleitendes Fahren, die erst mit 30 Begleiten dürfen!

Volljährig. Allgemein gilt für viele Veranstaltungen:

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.

Jugendliche über 16 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten.

Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.

(Quelle: highfield.de)

Aronphoenix  22.12.2010, 21:00

Also eine Erlaubnis muss es sein. Aber die muss nicht Schriftlich vorliegen.

Wobei es ohne Schrifform natürlich schwer wird das zu beweisen.

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Kann man so nicht genau sagen. Hab mittlerweile schon ca 10 verschiedene Versionen gehört (alles von Polizei oder Jugendamt!!) Unter anderem auch, dass man mit 18 für jeden Aufsicht übernehmen darf. Allerdings auch, dass man auf andere (Ausnahme Lehrer) keine Aufsicht übertragen kann, oder nur bei Verwandten, Aufsichtsperson erst ab 21,... Frag am besten mal bei deiner Poizeidienststelle nach, die sagen dir dann, wie sie es sehen ;)

Jennar 
Fragesteller
 22.12.2010, 20:32

ja das mit 21 hab ich auch schon gehört, deshalb war ich etwas verwirrt. ja mach ich ;)

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Mit 18 ist man in D volljährig und kann Rechtsgeschäfte tätigen, also auch eine Vollmacht ausüben. Wenn ich Deine Frage richtig verstehe willst Du zu ihm ziehen??? Er hat aber nicht automatisch eine Vollmacht Deiner Eltern.

Jennar 
Fragesteller
 22.12.2010, 20:31

ne ich meinte bei veranstaltungen siehe oben :D wo ich eigentlich um 12 ruasmüsste aber dann dadruch länger bleiben kann mit einer einverständiserklärung meiner eltern

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carlo01dd  22.12.2010, 20:55
@Jennar

meiner Meinung sagen die Veranstalter: in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Erwachsenen...frag mal am Einlaß nach, in einem Laden wo Du NICHT reinwillst...sag, das Du Deine Schwester mitnehmen willst und die sei erst 15 oder sowas...

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