werksverbot brauch schnellen rat
Hallo ich habe folgendes Problem und zwar arbeite ich bei einem Dienstleister und mein arbeits Standort ist eine große firmer ich fahre Gabelstapler und habe eine große Metall wanne auf der gabel gehabt und wollte an einem Kollegen langsam vorbei fahren der eine kleine wanne auf der gabel hatte ich berührte die wanne leicht reergirte sofort und blieb stehen und fur dann rückwärts aber der Kollege war neu und hatte keine Erfahrung und verwekselte die bedalen und fur mir frontal gegen meine große waanne das sahr ein hoher angestelter der firmer für die wir arbeiten als ich heute ins büro gerufen wurde hies es ich und der kolege haben werksverbot wir schrieben eine stellung nahme und er sagte auch es were sein fehler gewesen was nun tun kann man mir einfach werksverbot geben? das heist auch gleich fristlose kündigun weil man mich nicht mehr einsetzten kann
2 Antworten
Warte bist du was Schriftliches hast und gehe dann zum Rechtsanwalt und reiche eine Kündigungsschutzklage ein. Gehe aber morgen normal zur Arbeit und mache sie wenn man dich lässt. Denn eine mündliche Kündigung ist nichts wert.
eine direkte Kündigung habe ich nicht bekommen mein Chef meinte nur wenn das werksverbot bleibt müssen sie mich entlassen da ich ja nicht arbeiten kann mir geht es auch darum ob ich einfach wegen diesem vorfall einfach werksverbot bekommen kann
Hallo,
- das Werksverbot muss auf jeden Fall begründet werden.
- Wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Sicherheitsbestimmungen ebenfalls eingehalten wurden, ist dies ganz bestimmt auch kein Grund für eine fristlose Kündigung.
- Die Frage ist nun ob du bei der Firma selbst angestellt bist oder für eine Zeitarbeitsfirma tätig bist.
- In diesem Fall kann man dir natürlich auch ein sofortiges Werksverbot erteilen.
- Ein Werksverbot ist nur dann zulässig wenn du gegen Vorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen hast.
- Dies muss man dir aber auch nachweisen.
- Auf keinen Fall solltest du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben
- Sonst gibts 3 Monate vom Arbeitsamt Sperre
- Am besten du gehst morgen ganz normal zur Arbeit und sprichst mit dem Verantwortlichen (Chef oder Betriebnsrat)
- Sollte man das Verbot nicht aufheben gehst du zum Anwalt und klagst vor dem Arbeitsgericht.
Ich hoffe mein Tipp hilft dir weiter - Viel Erfolg!