Wer übernimmt Haft bei kaputter Ware?

2 Antworten

Bei einem Privatverkauf trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Verkäufer trägt die Pflicht der angemessen Verpackung.

Bei einem Schaden würde also das eine mit dem anderen kollidieren. Jede Seite würde erstmal die Haftung von sich schieben.

IdR macht man beim Versandunternehmen ein Versandschaden geltend, die werden die Verpackung etc sehen wollen. Also macht das der Käufer. Das Versandunternehmen wird versuchen die Haftung von sich auf dich zu schieben. Dann müsste ein Dritter klären ob die Verpackung angemessen war.

Ist also nicht einfach.

Du schuldest dem Käufer als kaufvertragliche Nebenpflicht eine bruchsichere Verpackung.

Geht was zu Bruch und der Versanddienstleister lehnt die Haftung ab, dann haftest Du.