Wer muss Garageneinfahrt kehren?
Hallo Community,
ich wohne in einem Haus mit insgesamt 3 Parteien. Da wir uns keinen Hausmeisterservice leisten wollen, Kehren wir Hof und Treppenhaus wöchentlich abwechselnd.
Bei uns gibt es nur eine Garage, die einer Mieterin gehört. Die Einfahrt der Garage ist auch der Hof, der zur Eingangstür führt. Die Mieterin lässt auf diesem Hof auch Ihre Kunden parken.
Nun Frage ich mich bereits schon länger während dem Fegen, ob ich die Einfahrt für Ihre Garage, der für Patienten freigehalten werden soll, überhaupt Kehren muss?
Was meint ihr?
Schöne Grüße
4 Antworten
der für Patienten freigehalten werden soll
Ist nur sie dieser Meinung oder ist das Gemeinschaftseigentum? Bei Gemeinschaftseigentum ist das mit zu kehren, kann dann aber auch von allen genutzt werden, nicht nur von ihren Kunden.
Kommt dann aber evtl. auch darauf an, was im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung steht.
Üblicherweise würdest du das mitkehren.
Musst halt eines Bedenken. Wenn im Mietvertrag keine Regelung enthalten ist, dann muss keiner kehren. Wenn ihr es nicht macht, wird der Vermieter einen Hausmeister beauftragen, den ihr dann alle zahlen dürft.
Das musst du mit dem Vermieter klären.
Aus der Frage: ... Kehren wir Hof und Treppenhaus wöchentlich abwechselnd.
Also wirst Du Deine Mitkehrer nicht im Stich lassen können, fürchte auch ich.