wer kennt mensbiznet?
Ich wurde schon mehrmals angerufen, weil mir der Betreffende vorbörslich Aktien der mensbiznet AG (WKN A13SU9) verkaufen will. Die Bafin verlange, daß die AG vor ihrem Börsengang eine bestimmte Anzahl Vorzugsaktien verkaufe. Der Preis für den vorbörslichen Erwerb liege gut unter dem zu erwartenden Preis der Aktie beim Börsengang voraussichtlich im Herbst 2020. Weiß jemand was dazu? Ist das seriös?
2 Antworten
Ich wurde schon mehrmals angerufen.....
Bezüglich solcher -von mir nicht angeforderten- Anrufe habe ich eine gewisse Abneigung und kümmere mich weder darum noch gebe ich auf diese Art der "Agressivwerbung" ein für den Anrufer positives Interesse.
Somit sind solche Geschäfte irrelevant und sollten auch von Dir nicht untertützt werden, da Du diese Anrufer damit motivierst - auch weiterhin diese Masche zu fahren !
QUELLE BAFIN:
mensbiznet Capital GmbH: Hinreichend begründeter Verdacht für fehlenden ProspektDie BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die mensbiznet Capital GmbH in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien der mensbiznet AG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme eingreift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Entgegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung wurde für das öffentliche Angebot der mensbiznet Capital GmbH kein Prospekt veröffentlicht. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.
Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Prospekt kann eine Haftung der Prospektverantwortlichen gemäß §§ 9 bzw. 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) bestehen. Gleiches gilt nach § 14 WpPG für Anbieter und Emittenten von Wertpapieren, wenn pflichtwidrig kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht stellt nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 WpPG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 24 Absatz 6 WpPG mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro bzw. 3 Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Auch können Geldbußen bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.
Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten.