Wer entscheidet wohin die Abifahrt ( Abschlussfahrt ) hingeht und gibt es dazu ein Gesetz?

13 Antworten

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Ist das eine Schulfahrt oder eure Privat-Veranstaltung?

Wenn die Veranstaltung vor den Abi-Prüfungen stattfindet, ist es eine Schulfahrt und dann werdet ihr sicher Lehrer als Begleitpersonen mitnehmen. In diesem Fall ist das ein freiwilliges Angebot der Lehrer, eine solche Fahrt durchzuführen, und deswegen entscheiden auch sie darüber, wohin gefahren wird. Letztendlich sollten diese Oberstufenfahrten auch immer einen pädagogischen oder fachlichen Zweck haben, denn es fällt dafür Unterricht aus.

Wenn die Veranstaltung nach den Abi-Prüfungen stattfindet, ist es eure Privatsache. Da wird dann sicherlich auch kein Lehrer mitfahren und dann könnt ihr machen, was ihr wollt. Ihr seid ja nicht mehr schulpflichtig.

LG
MCX

Also 1ten. Ihr wollt sicher nur dahin zum saufen weil ihr die Storys der älteren gehört habt. Der Lehrer entscheidet immer noch ob er das RISIKO aufnimmt das wieder so etwas passiert. Denn wenn so etwas noch mal passiert ist ER schuld. Er muss nämlich auf euch aufsehen.

Hallo Xork96,

eine ausführliche Sache findest du hier. Da sind eine Reihe von Fragen beantwortet (für NW, andere Bundesländer ähnlich):

Richtlinienfür Schulwanderungenund Schulfahrten (WRL)RdErl. d. Kultusministeriums v. 24. 7. 1992(GABI. NW. 1 S. 206) 9.1

2. Grundsätze für die Planung und Durchführung

Veranstaltungen, die mit einer erhöhten finanziellen Belastung verbunden sind, dürfen je Schulstufe (Primarstufe: Klassen 1-4, Sekundarstufe 1: Klassen 5-10, Sekundarstufe 11: Jahrgangsstufen 11-13)nur einmal durchgeführt werden. Einschließlich aller Nebenkosten, zu denen z. B. auch Prämien für zusätzlichen Versicherungsschutz (Reiserücktrittsversicherung, Haftpflicht- und ggf. zusätzliche Unfallversicherung) gehören, darf in der Regel ein Betrag von 500,- DM nicht überschritten werden. Nur wenn gewichtige Gründe vorliegen und der pädagogische Ertrag es im Einzelfall rechtfertigt, z. B. bei internationalen Begegnungen, darf die Schulaufsichtsbehörde eine Ausnahme zulassen.

2.2 Planung und Kosten der  jeweiligen Schulwanderung oder Schulfahrt sind rechtzeitig in der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen-pflegschaft zu erörtern. Dabei soll auch beraten werden, ob der Zweck der Veranstaltung nicht durch ein Ziel in der Nähe des Schulortes erreicht werden kann. Den Erziehungsberechtigten ist, insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltung, Gelegenheit zu einer geheimen Abstimmung zu geben. Uber Schulfahrten, die mit einer erhöhten finanziellen Belastung verbunden sind, soll möglichst ein Jahr vor dem Reisetermin beschlossen werden, damit Gelegenheit gegeben ist, rechtzeitig die voraussichtlich entstehenden Kosten anzusparen. Es empfiehlt sich, die Höhe des Taschengeldes und allgemeine Verhaltensregeln zu besprechen.

Die Schülerinnen und Schüler sind an der Planung, der Vorbereitung und der Nachbereitung der Veranstaltung zu beteiligen.

Der Lehrer entscheidet es.

Handelt es sich um die von der Schule durchgeführte Abschlussfahrt? Dann entscheiden  letztendlich die Lehrer.

Wenn ihr als Jahrgang das Ganze privat organisiert, dürft ihr auch entscheiden.

Zu meiner Zeit gab es zum Beginn des 13. Jahrgangs (ist schon ewig her, also noch G9) eine Studienfahrt mit dem jeweiligen Leistungskurs.. und da musste auch ein entsprechender Bezug herrschen. Wir als Deutsch-LK sind in die damals gerade neuen Bundesländer gefahren: Weimar, Dresden (mit "Faust"-Theaterbesuch).

Der Englisch-LK war in London, der Biokurs in den Alpen.. die Mathematiker haben sich uns angeschlossen: