Welche Seiten für Spamanrufe?

2 Antworten

Wenn Ihre Handynummer gegen Ihr Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur Ihre Nummer oder auch Ihr Name veröffentlicht wurde. Es ist nicht nur kindisch.

Meinst du nicht vergessen ist ein besserer weg anstatt ihn vollspamen zu wollen? Stempel es ab das er ein Arsch ist und gut ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahren hobbymäßig im technischen Bereich unterwegs