Welche Rechtsgeschäfte können beschränkt Geschäftsfähige auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abschließen?

2 Antworten

Sämtliche Rechtsgeschäfte, solange Ihnen dadurch keinerlei rechtlicher Nachteil entsteht (Ein rechtlicher Nachteil ist hier z.B. auch die Akzeptanz von AGB, Unterzeichnung von Vertragsklauseln ohne jeglichen ersichtlichen Nachteil bzw. der Bezahlungsvorgang! ;) D.h. Käufe fallen weg solange sie nicht durch den "Taschengeldparagraphen abgedeckt sind). In der Regel sind das Schenkungen

z.B.

Schenkung a) Ein Lolli - bringt keinen rechtlichen Nachteil mit sich, ist okay.

Schenkung b) Ein Hund - bringt weitere Kosten mit sich und darf deswegen nicht ohne Zustimmung akzeptiert werden.

Man kann also leider nicht einfach sagen "dieses geht und jenes nicht", weil selbst bei so Sachen wie Schenkungen zwei Szenarien existent sind ;)

Sich was kauen was keine Vertrag erfordert!

Oder etwas mit vertrag machen solange es nicht über eine gewisse summe kommt!