Welche Möglichkeiten habe ich beim FsJ finanzielle Unterstützung zu kriegen, wenn das Kindergeld aufhört?

1 Antwort

Wenn Du Wohngeld von der Wohngeldbehörde meinst, dann steht dir nichts anderes mehr zu, weil sich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig ausschließen.

Was bekommst Du denn an Taschengeld gezahlt und was musst Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

Hast Du außer dem Taschengeld nur dein Kindergeld gehabt, hast Du der Wohngeldbehörde schon mitgeteilt daß es kein Kindergeld mehr gibt ?

Dadurch könnte der Anspruch nämlich entfallen, wenn Du nicht mehr über das zuschussfähige Mindesteinkommen verfügst.

Dann bliebe nur eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter.

In beiden Fällen wäre natürlich unter Umständen ein Minijob möglich, aber auch der würde dann entsprechend der jeweiligen Verordnungen als Einkommen entsprechend angerechnet.

5458schvan 
Fragesteller
 10.05.2024, 12:08

Danke, damit hast du mir sehr weitergeholfen!
ich weiß nun, dass ich dem Wohngeldamt meinen Verdienst zukommen lasse und es dann nochmal neu verrechnet wird! :-)

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isomatte  10.05.2024, 12:34
@5458schvan

Die Höhe des Taschengeldes kennen sie ja, solltest ihnen also nur mitteilen und nachweisen das es kein Kindergeld mehr gibt.

Zählt bzw.hat ja auch als Einkommen gezählt, wenn das Kind selber das Kindergeld bekommt.

Was bekommst Du denn an Taschengeld beim FSJ - gezahlt und was musst Du an Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen ?

In welcher Höhe bekommst Du denn Wohngeld gezahlt ?

An deiner Stelle würde ich gleich einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, im Antrag natürlich den Wohngeldbezug mitteilen und in Kopie nachweisen.

Denn die Bearbeitung bei der Wohngeldbehörde kann dauern und bei Ablehnung bzw.dann Einstellungen stehst Du ohne etwas da und müsstest dann noch auf die Bearbeitung beim Bürgergeld warten.

Wird der Antrag auf Bürgergeld bewilligt, dann wird die Wohngeldbehörde und das Jobcenter mögliche Überzahlungen untereinander ( Erstattungsantrag ) verrechnen.

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