Welche Kaufmannseigenschaft?
ich habe eine kurze Frage bezüglich der Kaufmannseigenschaften:
Wir hatten im Unterricht eine Aufgabe, wo wir anhand von Fällen entscheiden sollte, welche Kaufmannseigenschaft vorliegt.
Bei der Firma Poppe e.K., ohne Mitarbeiter und Jahresumsatz 20.000 €, hatten meine Lehrerin gesagt, dass es sich hierbei um einen Istkaufmann handelt.
Aber ist es nicht eher richtig, dass es sich dabei um einen Kannkaufmann handelt, der sich dafür entschieden hat, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen? Dadurch wird man ja nicht automatisch zum Istkaufmann, oder? Wäre in dem Fall nicht eher richtig, dass es sich hierbei um einen "Kaufmann kraft Eintragung" handelt bzw. um einen "Kaufmann nach HGB"?
Vielen Dank im Voraus und noch ein schönes Wochenende :)
3 Antworten
Das wäre dann ein Kannkaufmann.
§1 HGB: es sei denn, dass ein nach Art und Umfang in kaufm. weise eingerichteten geschäftsbetrieb nich erfordert
Die grenzen sind nicht genau definiert. Dabei kommt es an auf die anzahl der mitarbeiter, Umsatz, schwierigkeit der Geschäftsvorfälle.
Die Umsatzgrenzen liegen dabei regelmäßig bei 100.000 bis 200. 000 euro.
Es handelt sich also, um den in der Rechtsprechung sogenannten Kleingewerbetreibenden, der erst durch die Eintragung zum Kaufman wird (Handelsgewerbe betreibt). Die Eintragung hat konstitutive Wirkung (rechtsbegründende Wirkung). § 2 HGB.
Es kann durchaus sein, dass auch ein Einzelgewerbetreibender zum Istkaufmann wird und sich dann in das Handelsregister eintragen lassen muss.
In der Regel fallen Einzelgewerbetreibende aufgrund von verschiedenen fehlenden Voraussetzungen für ein Handelsgewerbe/kaufmännischer Organisation aber gemäß § 1 (2) HGB nicht unter die Vorschrift und können sich dann nach § 2 HGB als Kannkaufmann trotzdem eintragen lassen um Kaufmann zu werden.
Wie genau die Kriterien bei euch im Unterricht definiert sind, solltest du aber nochmal erfragen, da sich diese auch je Unterricht unterscheiden kann (Lehrer mit alter Rechtsauffassung etc.).
Wie gesagt, die Regel ist eigentlich der Kannkaufmann, aber auch der Istkaufmann kann für Einzelgewerbetreibende mit gebotener kaufmännischer Organisation erforderlich sein.
Als Istkaufmann im Sinne des § 1, Abs. 1 HGB gilt jede natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt.
Lies doch einfach § 1 HGB, das steht kein einziges Wort über Umsatz usw.
aber wird in dem Falle auch tatsächlich ein Handelsgewerbe betrieben? Ein Gewerbe wird ja erst dann zum Handelsgewerbe, wenn die gewerbliche Betätigung einen bestimmten Umfang erreicht. Und ein Jahresumsatz von 20.000 € ist ja nicht so viel und das Unternehmen hat ja auch keine Mitarbeiter, weshalb das Gewerbe meiner Meinung nach keinen in Art und Umfang kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.