Welche Frist muss mindestens zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch liegen? Begründung?

1 Antwort

Strafgesetzbuch (StGB) § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn

1.

die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, ...

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html

Alles Gute für dich!