Welche Aufgaben hat ein Staatsminister?

2 Antworten

Auf Bundesebene Deutschlands ist der Titel Staatsminister eine auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister vom Bundespräsidenten (gem. § 8 ParlStG) verliehene Bezeichnung an einen Parlamentarischen Staatssekretär des Bundes für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe, ohne dass damit eine größere Machtfülle verbunden wäre. Die Ernennungsurkunde und das Handbuch der Bundesregierung sehen dabei jedoch weiterhin die Ernennung zum „Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der/des/für ...“ vor.

Hiervon wurde bis jetzt nur im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht:

  • Die Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen führen den Titel eher aus protokollarischen Gründen, um auf diplomatischem Parkett die Augenhöhe wahren zu können. Die oft auch im offiziellen Gebrauch anzutreffende Bezeichnung „Staatsminister im Auswärtigen Amt“ ist jedoch formal nicht korrekt, da die Staatsminister „nur“ die Amtsrolle eines Parlamentarischen Staatssekretärs[1] wahrnehmen und daher dem betreffenden Außenminister nur beigegeben sind, also im Gegensatz zu den (beamteten) „Staatssekretären des Auswärtigen Amtes“ (früher „im Auswärtigen Amt“) über keinerlei innerministerielle Befugnisse verfügen. Jedoch hat sich „Staatsminister im Auswärtigen Amt“ allgemein sogar im Auswärtigen Amt selbst als Funktionsbezeichnung durchgesetzt. Seit November 2002 führt einer der beiden Staatsminister des Bundesaußenministers zusätzlich die Dienstbezeichnung „Staatsminister für Europa“.

  • So verhält sich auch bei den Staatsministern beim Bundeskanzler/bei der Bundeskanzlerin, welche nicht „Staatsminister im Bundeskanzleramt“ sind[2]. Bundeskanzler Gerhard Schröder schuf im Jahr 1998 das Amt des sog. Kulturstaatsministers (offiziell: Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien) mit eigener Behörde. Denn obwohl es sich damals nur um eine Bündelung von Geschäftsbereichen handelte, wäre die Errichtung eines entsprechenden Bundesministeriums, obwohl häufig von vielen kulturellen Institutionen gefordert, auf Grund der materiellen Kulturhoheit der Länder (gem. Art. 30 u. Art. 70 Abs. 1 GG) verbal unangemessen gewesen. Die zunächst ebenfalls von einem Staatsminister beim Bundeskanzler wahrgenommene Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder mit dem Schwerpunkt „Aufbau Ost“ wurde nach der Bundestagswahl 2002 im Zuge eines Organisationserlasses an den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, heute für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, übertragen. Im Gegenzug verlegte Bundeskanzlerin Angela Merkel 2005 die Stelle der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Range einer Parlamentarischen Staatssekretärin vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ins Bundeskanzleramt und verlieh Maria Böhmer den Titel einer Staatsministerin, um der Ausländerpolitik als Querschnittsaufgabe ein größeres Gewicht zu verleihen. Für die Bund-Länder-Koordination existiert ebenfalls ein Staatsminister-Posten im Kanzleramt, der mit Hermann Gröhe besetzt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsminister_(Deutschland)