Weitere strafrechtliche Verfolgung - Wenn ja, wie?
Ich habe vor langer Zeit über ebay Kleinanzeigen Spiele gekauft, bezahlt und nie erhalten. Das bei der Polizei in Auftrag gegebene Verfahren wurde eingestellt, der Betrüger wurde gefunden, ist namentlich nun bekannt.
Jetzt verstehe ich nicht, weshalb ich mein Geld (80€) nicht zurück erhalte.
Das ganze ist im Grunde unterhalb des Schwellenwerts und damit als Bagatellvergehen abgestempelt. Gibt es einen Weg, den Täter zur Rückzahlung zu bringen? Wenn ich jetzt sonst ein Verfahren dafür anzetteln muss, übersteigen die Kosten ja sehr schnell die Nutzen.
Wie geht man hier vor? :(
2 Antworten
In einem solchen Fall hast du die Möglichkeit, den Täter auf andere Weise zur Rückzahlung zu bewegen, zum Beispiel durch eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung. Hierbei könnten allerdings Kosten anfallen, die höher sein können als der eigentliche Schaden.
Ja, es ist möglich, die Kontaktdaten des Schuldners zu erfragen, um ihn auf die Rückzahlung hinzuweisen. Allerdings gibt es hierbei einige rechtliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.
Laut dem Datenschutzgesetz ist es in der Regel nicht erlaubt, ohne einen rechtlichen Grund persönliche Daten einer anderen Person zu erfragen oder zu verwenden. Ein rechtlicher Grund kann zum Beispiel ein berechtigtes Interesse sein, das durch die Forderung nach Rückzahlung deines Geldes begründet werden kann.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei einem rechtlichen Grund das Datenschutzgesetz die Verwendung von personenbezogenen Daten beschränkt und unter bestimmten Bedingungen einschränkt. Bevor du irgendwelche Maßnahmen ergreifst, empfehle ich dir, einen Anwalt zu konsultieren, der dir rechtliche Hinweise geben und dich beraten kann. Bist du denn rechtsschutzversichert?
Sollte bei mir der Fall sein. Ich würde den objektivsten Weg einschlagen wollen, heisst den Täter hinweisen, ihm darzulegen dass ich nur meinen Schaden beglichen haben möchte und von weiteren Verfahrenseinleitungen absehe sofern dem nachgekommen wird. Dazu benötige ich aber Kontaktdaten. Wie bekomme ich diese ohne ein Verfahren einzuleiten?
Um die Kontaktdaten des Schuldners zu erhalten, hast du mehrere Möglichkeiten:
- Soziale Netzwerke: Wenn der Schuldner auf sozialen Netzwerken wie Facebook, LinkedIn oder Instagram aktiv ist, kannst du dort nach ihm suchen und seine Kontaktdaten erfragen.
- Auskunftsdienste: Es gibt Auskunftsdienste, die Informationen über Personen bereitstellen, darunter auch Kontaktdaten. Hier ist jedoch zu beachten, dass diese Dienste nicht immer zuverlässig sind und gegen Datenschutzgesetze verstoßen können.
- Handelsregister: Wenn der Schuldner ein Unternehmen führt, kannst du seine Kontaktdaten im Handelsregister nachsehen.
- Gerichtsakten: Falls es bereits ein rechtliches Verfahren gegen den Schuldner gibt, kannst du seine Kontaktdaten aus den Gerichtsakten erfahren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung von Kontaktdaten nur für berechtigte Zwecke erlaubt ist und dass unerwünschte Kontaktaufnahme gegen Datenschutzgesetze verstoßen kann. Es wäre ratsam, vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen rechtlich abgesichert sind.
Wie geht man hier vor? :(
Du musst Dein Geld zivilrechtlich einfordern oder einklagen, Kostenrisiko bei Dir.
https://www.online-mahnantrag.de/
Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.
Kann man für so einen Fall auch die Kontaktdaten des Schuldners einforvern um ihn "freundlich" darauf hinzuweisen, dass er seinen Diebstahl zurückzugeben hat?