Was würde passieren?

2 Antworten

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinfreie-fahrzeuge/

Bedenken Sie: Ein Mindestalter von 15 Jahren ist Voraussetzung. Nach einer bestandenen Prüfung sind Sie zum Führen von einem Mofa berechtigt, solange dieses bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren kann.

Fahren Sie mit einem Mofa, ohne die Prüfbescheinigung abgelegt zu haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.


JochenOWL  07.06.2024, 07:33

Wer vor dem 01.04.1965 geboren wurde oder eine Fahrerlaubnis hat, braucht keine Mofa-Prüfbescheinigung

JochenOWL  07.06.2024, 07:50
@WhatzUpGaming

Das habe ich gelesen, habe aber das Mindestalter ebenso erwähnt, wie du in deiner Antwort.....

Hier lesen sicherlich außer dem FS auch noch andere mit, denen § 5 FeV nicht bekannt ist.

LG

Jonathan0699  28.08.2024, 17:32

Haha, das ist ja ein Witz. Dann müsste man ja 10 mal gepackt werden, bis sich dann so langsam die Prüfbescheinigung rentiert hätte...

Falls das wirklich stimmt und es sonst keine Konsequenzen gibt, dann frage ich mich wieso das niemand macht.

WhatzUpGaming  28.08.2024, 17:45
@Jonathan0699

Der Roller wird glaube ich auch eingesackt und muss von einer Person abgeholt werden welche einen Führerschein hat. Da wird sich sicher die Strafe erhöhen je öfter man erwischt wird.

Braucht man dafür eigentlich einen Führerschein?


JochenOWL  07.06.2024, 07:36

Man braucht keinen Führerschein, sondern eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Die braucht man nicht, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren wurde oder eine Fahrerlaubnis hat.

JochenOWL  07.06.2024, 07:58
@Augustiner68

Sehr gerne.

Ich weiß aus mehreren Gesprächen, dass diese Bestimmung nicht allgemein bekannt ist.

Wenn mir nämlich ältere Herrschaften erzählen, es wäre ihnen zuviel Aufwand, noch einen "Mofa-Führerschein" zu machen - sie hatten nie einen PKW-Führerschein und sind nur Bus und Rad gefahren - dann weiß das tatsächlich nicht jeder.

Schönen Tag und liebe Grüße