Was würde eigentlich passieren, wenn ein Schüler während einer Prüfung kollabiert?

2 Antworten

Korrektur:

Eine sechs ist durchaus nicht unwahrscheinlich, wenn es Absicht war.
Aber es wird durchaus nicht die einzige Maßnahme bleiben. Und alleine die Feststellung möchte ich nicht haben.

Die Prüfung wäre offensichtlich für den Schüler vorerst beendet.

Solange die Prüfung nicht das Abitur war, gehe ich davon aus, dass er sie ohne Probleme wiederholen kann.

Pantoffelguy 
Fragesteller
 25.04.2023, 17:54

Würde die Prüfung trotzdem gewertet werden, wenn der/die Schüler*in schon angefangen hat?

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SilentNumber  25.04.2023, 17:59
@Pantoffelguy

Ich bin schlecht mit dem Schulrecht vertraut, aber ich denke nicht, dass das zulässig wäre, insofern die gesundheitlichen Probleme zu einschränkend gewesen wären.

Zumindest wäre es rechtlich anzukreiden, also würde das keine Lehrkraft versuchen wollen.

Zudem könnte ich mir nicht vorstellen, weshalb eine Lehrkraft so unmenschlich sein sollte.

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buggless  25.04.2023, 19:39

Das Schulecht ist in jedem Land unterschiedlich. Aber du kannst ja reinsehen oder es nennen. Ich kann nur wiedergeben, was ich in Schule oder Hochschule mitgemacht habe.

Der Schüler selbst wird wahrscheinlich einen Nachschreibetermin bekommen. Er gilt als während des Unterrichts erkrankt.

Für die anderen Schüler sieht es anders aus. Das hängt davon ab ob es ein einfaches zusammensinken ist oder einen Notartzteinsatz Verursacht. Und ob die Schüler die Zeit zum Pfuschen nutzen.

Aber die Realität ist oft anders.

Ich kenne es auch so, dass die Lehrer die Klasse bei Störungen fragen, ob sie möchten, dass etwas länger geschrieben und die Störungszeit hinzukommt. Dann fällt die Klausur eben stillschweigend besser aus oder die Aufsicht geht mal kurz auf die Toilette auch wenn es nicht gestattet ist dann sagt keiner was.

Aber Belastendes Ereignis oder wichtige Klausur heißt nachschreiben für alle. Es kann auch sein, dass die Klausur nicht gewertet und nicht wiederholt wird. Und irgendwie an einen eigenen Durchschnitt angeglichen wird ggf. unter Berücksichtigung des allgemeinen Durchschnitts.

Aber wenn herauskommt, dass jemand mit Absicht zusammenbricht, wird ihm der Dank der Klasse für immer sicher sein weil dann nicht nur nachgeschrieben wird. Sondern für ihn und ggf. Helfer und Mitwisser noch viele legale pädagogische Maßnahmen folgen etc., die im Rahmen der Pädagogischen Ziele Zwingend erforderlich und nichts mit General- und Spezialprävention zu tun haben.

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Pantoffelguy 
Fragesteller
 29.04.2023, 17:23
@buggless

Selbst wenn es mit Absicht geschehe, käme das aber in der Realität im Nachhinein nie heraus. Es sei denn, der Schüler würde es selbst gestehen.

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