Was war der Unterschied zwischen der Antike und dem Mittelalter bzw dem Verhalten oder dem Rechtssystem usw.?

2 Antworten

Unter deutschem Recht wird rechtshistorisch das auf germanischem Stammesrechten beruhende und insbesondere sächsische und fränkische Rechtsvorstellungen zurückgehende Recht verstanden. 

Die deutsche römischrechtlichen Traditionen bestehen in Deutschland nebeneinander, die geltende Rechtsordnung speist sich aus beiden Quellen. 

So sind beispielsweise im deutschen BGB die Regelung des Eigentum römischrechtlich beeinflusst, die des Besitz deutschrechtlich. 

Das ältere germanische Recht war ein mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht der Volksgerichte (Thing). Zur Zeit der Völkerwanderung entstand für die Angehörigen der einzelnen Stämme ein Stammesrecht (germanische Volksrechte) 

In der Zeit des Mittelalters entwickelten sich aus den frühmittelalterlichen Ranggesellschaften herrührende Stammesrechte zu Landrechten für die Bevölkerung aus bestimmten geografischen Räumen. 

Als römisches Recht bezeichnet man das von der Antike zunächst in Rom und das später im ganzen römischen Weltreich galt. 

Die Rechtsordnungen die ab dem Mittelalter und der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galten können bis heute als römisches Recht bezeichnet werden. 

Während viele andere Errungenschaften der Antike ursprünglich von den Griechen stammen, ist das römische Recht eine originäre Schöpfung der Römer ohne griechische Vorbilder. 

Mit antike ist das römische Reich gemeint?  Der Raum auf Europa, ohne Byzanz begrenzt?

Denn im Byzantinischen Reich ( Ost Rom) blieb die römisch- justinianische
Kodifikation Grundlage der Rechtspraxis, auch im Mittelalter.

Das römische Recht war für die damalige Zeit sehr hochentwickelt.

In Europa (ohne Byzanz) geriet das römische Recht insgesamt,
mehr oder weniger, während des Frühmittelalters weitgehend in Vergessenheit.

Das primitive feudale  Stammesrecht wurde verbreitet.  Ab dem 11. Jahrhundert wurden juristische römische Text jedoch wiederentdeckt. Das europäische Recht wurde nach und nach auf den Grundlagen des römischen Rechts weiter entwickelt. Bis heute.