Was steht bei kfz der polizei mit wechselkenzeichen im fahrzeugschein bei Kennzeichen?

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In der Zulassungsbescheinigung steht das Amtskennzeichen des Wagens, in NRW z.B. "NRW 5-1855", unter diesem ist der Wagen zugelassen (z.B. an den colorierten Streifenwagen ablesbar).

Wechsel- oder Tarnkennzeichen werden bisweilen an zivilen Dienstfahrzeugen angebracht und dafür gibt es jeweils eine Bescheinigung, die die Erlaubnis zur Nutzung dieses Kennzeichens ausdrückt.