Was sagt ihr: ab wann ist man kein Kind mehr?

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Na ja, rein körperlich, mit dem Beginn der Pubertät, rechtlich ab 14 jugendlicher mit 21 Erwachsen. Gesellschaftlich sieht das wieder anders aus, für meine Mutter z.b. ist das Lesen von Comics/Manga, das Schauen von Anime/Zeichentrick oder das Zocken von Videospielen nur Kindern vorbehalten und jeder Erwachsene, der so etwas noch anschaut, liest usw. ist nie richtig erwachsen geworden.

Kurz vor meinem 13 Geburtstag sind wir in das Haus meiner Großmutter gezogen, als ich meine Kartons entleerte wunderte, ich mich, wo meine ganzen Spiderman-Comics hingekommen sind, Zitat meiner Mutter "Du bist bald 13 Jahre alt da brauchst du diesen Kinderkram nicht mehr." Auch Anime, Lego oder das Zocken am PC/Konsole waren Aktivitäten, aus die ein Jugendlicher bis spätestens zum Erreichen des 21 Lebensjahres herauswachsen sein und am besten abschwören sollte.

Und so zog sich das durch meine gesamte Jugend und das Leben als junger Erwachsener. Wenn ich also meine Mutter fragen würde, bin ich nie wirklich erwachsen geworden.


Bali3369 
Beitragsersteller
 02.03.2024, 14:26

Oh 😥

Habkenname  02.03.2024, 14:37
@Bali3369

Aber dank Amazon habe ich einen Großteil meiner Spiderman-Comics durch diverse Sammelbänder wieder zusammen und mir gleich noch ein paar Dinge dazu gekauft, die bei meiner Mutter nur Kopfschütteln auslösen würden.

Gesetzlich ab 14 Jahren, dann ist man Jugendlich. Ich finde aber man ist schon mit 13 eher Jugendliche als Kind. Was soll dieses seltsame Bild?


Bali3369 
Beitragsersteller
 02.03.2024, 14:27

KA 😅

In der Kindheit hat der Mensch eine besondere rechtliche Stellung. Diese ist durch eine Reihe von deutschen Bundesgesetzen und international durch die UN-Kinderrechte geregelt.

Nach der UN-Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist „Kind“, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kinderrechte).

Die Rechtsfähigkeit beginnt in Deutschland gemäß § 1 BGB „mit der Vollendung der Geburt“; rechtliche Handlungsfähigkeit – wie etwa (beschränkte) Geschäftsfähigkeit oder Deliktfähigkeit – erlangt das Kind stufenweise später. Bis dahin wird es im Rechtsverkehr von seinen gesetzlichen Vertretern – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern, ansonsten dem Vormund – vertreten, § 1629§§ 164 ff. BGB.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verwendet den Begriff Kind nicht im Sinne eines bestimmten Alters (vgl. Minderjährigkeit), sondern im Sinne der Abstammung:

  • Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind nicht als sein eigenes an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch ein Abstammungsgutachten, und die Vaterschaft wird durch das Familiengericht anerkannt (Vaterschaftsanerkennung). Falls die Ehe der Mutter innerhalb der letzten 300 Tage vor Geburt des Kindes aufgelöst wurde (auch bei Tod des Vaters), gilt dieses Kind als ehelich geboren (vergleiche Unehelichkeit).
  • Eheliche Kinder: Der Ehemann der Mutter gilt automatisch als Vater, kann aber die Vaterschaft anfechten.
  • Angenommene Kinder: Adoptivkinder werden ab dem Tage der ausgesprochenen Adoption wie eheliche Kinder behandelt; die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen biologischen Familie erlöschen und es besteht ab dem Zeitpunkt eine rechtliche Verwandtschaft zu den Adoptiveltern und ihren Vorfahren und Nachkommen.

Die Krankenakte eines neugeborenen Kindes ist Bestandteil der mütterlichen Krankenakte, bis das Kind versicherungsrechtlich als auch lebend das Krankenhaus zum ersten Mal verlassen hat. Da jedem Kind eine Geburtsurkunde zusteht, kommt den Aufzeichnungen im Kreißsaal besondere Bedeutung zu, unabhängig davon, ob das Kind lebend das Krankenhaus verlassen hat.

Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz). Im Jugendarbeitsschutzgesetz § 2 ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen. Im Kontext des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB VIII), des sogenannten Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), ist Kind, „wer noch nicht 14 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).[2] – mit Ausnahme der Bestimmungen zur Pflege und Erziehung der Kinder als Recht und Pflicht der Eltern (Kind in diesem Sinne ist, „wer noch nicht 18 Jahre alt ist“) und zur Annahme als Kind (Kind in diesem Sinn (BGB Familienrecht) sind „Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“); Kinder gehören zu den im SGB VIII definierten „jungen Menschen“. Nach § 32 AufenthG gilt als „Kind“, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vergleiche Kindernachzug).

Kinder sind nicht strafmündig (§ 19 StGB). Sexuelle Handlungen mit ihnen sind für Personen ab 14 Jahren als sexueller Missbrauch von Kindern strafbar. Körperliche Züchtigung ist strafbar.

Kindheit – Wikipedia

Woher ich das weiß:Recherche

denk so ab 10 da gehn ja schon viele aufs Gymi