Was passiert jetzt?

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Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen können zur Beseitigung von Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet sein, eine gutachtliche Stellungnahme durch den Medizinischen Dienst einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

Der Arbeitgeber selbst kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt (§ 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Er hat mithin gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen einen entsprechenden Anspruch. Eine nähere Begründung der Zweifel des Arbeitgebers ist indes nicht erforderlich, jedoch sicherlich hilfreich.

Quelle: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers_218_533710.html

Ende des September heißt für mich am Ende des Monats. Wegen dein Payday. Ich kenne dein Chef nicht. Und ich kenne dein Arbeitgeber auch nicht. Guck mal in deinem Arbeitsvertrag nach. Wie das mit der Kündigung und wegen dieser Krankmeldung aussieht. Solange du einen AU vorweisen kannst, dann ist es doch alles gut. Und wer wochenlang krank feiern kann, der soll auch lieber Arbeiten gehen. Und was genau passiert, weißt hier niemand. Und ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter NIEMANDEN dazu zwingen oder dazu auffordern ( Nötigen ) ohne gegen dein Willen in einem Medizinischen Dienst zu schicken.

Dass ein medizinisches Gutachten erstellt wird und du untersucht wirst, ob du wirkliche Beschwerden hast.

Könnte sein dass der dir nicht glaubt du musst untersucht werden denkt er sich