Was muss man bei der Nutzung eines kleingerüsts berücksichtigen?

2 Antworten

Ich bin nicht vom Fach, hat mich aber so interessiert, dass ich mich eingelesen habe.

https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgr/173_ges.htm

5.1.2 Verkehrslasten
Kleingerüste müssen vertikal für eine Verkehrslast von 1 kN/m2 und eine Einzellast von 1 kN, verteilt auf eine Fläche von 0,2 m X 0,2 m, in ungünstigster Stellung bemessen sein.

Dabei sind 1kN = 100 kg (genauer 102 kg). Ferner heißt es aber

7 Kennzeichnung
Kleingerüste müssen vom Hersteller deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss umfassen
* zulässige Tragfähigkeit, [...]

Es ist also anzumerken, dass es sich bei den Angaben aus der BGR um mindestens garantiere Maximallasten handelt, die gemäß diverser DIN Normen festgelegt sind für die Fertigung von Kleingerüsten. Die exakte Tragfähigkeit ist aber von Hersteller deutlich und permanent zu kennzeichnen, und darf theoretisch auch darüber liegen.

Es gibt also auch Kleingrüste die mehr Nutzlast/Einzellast erlauben. Aber ohne eine genaue Angabe, ist wohl von diesen Maximallasten auszugehen. Sonst müssten sie auch bei der Einzellast eine weitere allgemeingültige Antwort einbauen, oder bei allen Antworten von der "garantierten Maximallast" besprechen - tun sie aber nicht. Das ist also durchaus diskutabel. Ich gehe aber davon aus, sie meinen die sturen Werte aus der BGR oder den allgemeingültigen Sicherheitsvorschriften.

Ein Kleingerüst mit 3 qm (bei typischen 100 kg/qm) dürfte also meines Verständisses nach verteilt bis zu 300 kg gesamte Nutzlast tragen, aber als Einzellast dennoch nur 100 kg an einer einzigen Stelle (dabei wird in der DIN Norm bei Einzellast von einer Fläche auf 40 cm² ausgegangen, mit einem Sicherheitsfenster von 20%, also effektive 120 kg, nur zur Info). Das soll vermeiden, dass das Gerüst zu einseitig belastet wird und dadurch instabil wird.

In den Sichrheitsbestimmungen zu Kleingerüsten finde ich immer wieder die Aussage, dass neben Personen, auch Material und Wekrzeug nicht mit dem Gerüst bewegt werden dürfen. Das ist in soweit auch logisch, da man weder will, dass Menschen runterfallen, noch schwere Sachen die nachher auf dem Kopf oder Fuß landen und zu Verletzungen führen. Also Kleingerüst vor dem Bewegen immer schön abräumen. Nur "leer" bewegen.

Ich würde demnach also folgendes ankreuzen:

  • die Nutzlast beträgt 100 kg / qm (wenn wir uns stur auf die BGR berufen)
  • die Einzellast darf maximal 100 kg betragen
  • weder Material, Werkzeug noch Personen dürfen darauf mitfahren

Das das Gerüst nur max. mit 100 kg pro Quadratmeter belastet werden darf, wobei eine Einzellast die 100 kg nicht überschreiten darf.

Beispiel : das Gerüst ist 2 Meter lang und 1/2 Meter breit, dann wäre die maximale Last 100 kg, weil die fläche 1 qm (Quadratmeter) wäre. (100kg/qm).
Die Last könnte auch 5x20 kg sein, aber eine Einzellast darf die 100 kg nicht überschreiten.