Was muss ich beachten wenn ich mit 18 Teilzeit arbeiten möchte?
Hallo,
ich bin vor kurzem 18 geworden und würde gerne Teilzeit anfangen zu arbeiten.
Ich habe gehört das man ab einem gewissen Betrag den man verdient eine eigene Krankenversicherung braucht und das meine Mutter kein Kindergeld mehr bekommt, stimmt das? Und was muss ich noch beachten.
Vielen Dank schon im voraus!:)
(Ich bin Schülerin)
2 Antworten
Wenn du Schülerin bist, in Ausbildung oder im Studium und nicht mehr als 450,— Euro (oder 510,— Euro, kenn die Regelung für Minijobs gerade nicht) macht das für das Kondergeld nichts aus. Du bist ja eh als Schülerin noch bei deiner Mutter Familienversichert. Zur Sicherheit einen Vertrag aufsetzen, dass du an deine Mutter Haushaltsgeld zahlst und dass dann auch jeden Monat auf das Konto deiner Mutter überweisen
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt der Kindergeldanspruch, soweit Du Dich nicht in einer schulischen bzw. dualen Ausbildung bzw. im Studium befindest.
Wenn Deine monatlichen Einkünfte 485 Euro ( bei selbstständiger Tätigkeit oder bei einer Werkstudententätigkeit ) musst Du Dich eigenständig krankenversichern.
bzw. oberhalb der Einkommensgrenze eines Minijobs liegen, handelt es sich i.d.R. um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Wenn man noch Schüler ist, man in Ausbildung ist oder studiert können die Eltern tatsächlich in Deutschland bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten.