Was ist Unabdingbarkeit eines Tarifvertrages?

2 Antworten

"Unabdingbarkeit" bedeutet, dass von den Bestimmungen eines Tarifvertrages - sofern er denn auf das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers anzuwenden ist - einzelvertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden darf, da die Bestimmungen eines Tarifvertrages für diejenigen, die unter ihn fallen, die gleiche Wirkung entfalten wie gesetzliche Bestimmungen.

So bestimmt es das Tarifvertragsgesetz TVG § 4 "Wirkung der Rechtsnormen", besonders Abs. 1, 3 und 4.

Eine Ausnahme davon besteht nur dann, wenn der Tarifvertrag (für bestimmte seiner Regelungen) "Öffnungsklauseln" enthält, die eine solche Abweichung erlauben.

Abweichungen zum Vorteil des Arbeitnehmers sind dagegen immer möglich.

Solche Regelungen zur Unabdingbarkeit gibt es auch in etlichen Gesetzen für gewisse Regelungen, von denen nicht nachteilig für den Arbeitnehmer abgewichen werden darf, oder wenn doch, dann nur durch einen Tarifvertrag - z.B. im Arbeitszeitgesetz ArbZG §§ 7 und 12 jeweils "Abweichende Regelungen", Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 13 "Unabdingbarkeit", Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 12 "Unabdingbarkeit".

Das bedeutet, dass der Tarifvertrag immer gilt, auch wenn der Arbeitsvertrag eine andere Bestimmung enthält

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Familiengerd  11.12.2019, 18:17

... es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält Bestimmungen, die den Arbeitnehmer gegenüber einem anzuwendenden Tarifvertrag besserstellen.

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