Ja, das ist normal und liegt an Wassereinlagerungen. Und auch, dass die Dauer der Periode nicht immer gleich ist, ist unbedenklich.

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Mietvertrag widerrufen, ist mein Grund berechtigt?

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage bezüglich des Mieterrechts.

Ich habe zum 01.12.19 einen Mietvetrag für eine 4 Zimmer Wohnung im Erdgeschoss unterschrieben. Ich M25 möchte dort mit meinem 5 Jährigen Sohn einziehen.

Folgendes Problem ist aufgetreten:

Am Samstag bin ich in die Wohnung gekommen und habe festgestellt das ich einen Wasserschaden im Badezimmer habe. Der Boden hat sich gewellt und es stand eine kleine Pfütze in der Mitte des Raums ( Ich selbst konnte die Ursache nicht feststellen). Ich habe es dem Vermieter sofort gemeldet. Bis heute habe ich aber nichts mehr von ihm gehört. Er ist telefonisch nicht erreichbar und auf WhatsApp Nachrichten reagiert er nicht.

Gestern kam es dann zum Höhepunkt.

Das Haus steht derzeit zum Verkauf (insgesamt 6 Wohnungen im Haus), deswegen waren gestern Interessenten zwecks Besichtigung in meiner Wohnung. Diese hatten ein Messgerät dabei womit sich die Feuchtigkeit in den Wänden und Böden feststellen lässt. Und siehe da, beinahe in jedem Zimmer ist Feuchtigkeit in den Wänden messbar.. In meinem Schlafzimmer, im Kinderzimmer, im Küchenboden und natürlich auch im Badezimmer. Daraufhin wollte ich den Vermieter nochmals Kontaktieren. Wiedermal ohne Erfolg. Grade eben habe ich eine Mitarbeiterin von ihm erreicht. Sie meinte es gäbe extra eine Sachbearbeiterin für das Haus, die sich morgen früh bei mir melden würde.

Jetzt zur eigentlichen Frage. Sind die genannten Probleme Grund genug um vom Mietvertrag zurückzutreten? Also wirklich gesetzlich den Vertrag zu widerrufen? Durch diese Schäden ist es für mich nicht möglich dort einzuziehen und diese Probleme werden sicherlich nicht innerhalb kürzester Zeit behoben worden sein.

Grade für mein Kind wäre es wohl alles andere als Gesundheitsfördernd. Es würde wohl auch nicht lange dauern bis Schimmel in der Wohnung auftauchen würde..

Auch befürchte ich, das dem Vermieter bewusst war das die Wohnung nicht "trocken" ist. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde allerdings kein Wort darüber verloren das es schonmal Wasserschäden oder sonstiges gab.

Die Miete und Kaution in Höhe von 1500€ wurde bereits bezahlt.

Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen!

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Dein Vermieter hat arglistig gehandelt (vorausgesetzt er wusste davon). Da der Zustand unzumutbar ist, kannst du fristlos kündigen.

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