Was ist der Unterschied zwischen Polizei und Ordnungsamt?

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Dass die Definitionen variieren, könnte unter anderem daran liegen, dass vor allem das Ordnungsamt zum Teil bei der jeweiligen Stadt, zum Teil bei der Kommune ansässig ist und deren Aufgaben tatsächlich variieren.

Grundsätzlich kann man festhalten, dass beide Behörden für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig sind.

Die Polizei hat jedoch, anders als das Ordnungsamt, das Gewaltmonopol des Staates inne und kann somit zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen Zwang anwenden.

Ferner muss sich das Ordnungsamt im Rahmen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf den ruhenden Verkehr beschränken, also geparkte Fahrzeuge. Die Polizei kann dies auch, ist aber vorrangig für die Sicherheit im fließenden Verkehr zuständig.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Volcano19871  24.05.2024, 11:34

Das Ordnungsamt kann ebenfalls Zwang anwenden. Siehe §62 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW. In Hessen und BaWü kann das Ordnungsamt auch in den fließenden Verkehr eingreifen.

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Hallo, das Ordnungsamt ist, wie die Polizei, primär für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zuständig (Gefahrenabwehr). Dies geht aus dem Ordnungsbehördengesetz NRW §1 hervor.

Das Ordnungsamt hat gewisse Polizeibefugnisse. Diese stehen in §24 OBG NRW, zumindest die Standardmaßnahmen. Des Weiteren darf das Ordnungsamt Zwang anwenden, siehe §62 Verwaltungsvollstreckungsgesetz und als Waffe (Notwehr) den Einsatzstock, Reizgas, Handfessen , Bodycam etc. mitführen.

Die einzigen Schusswaffen tragen das Ordnungsamt Frankfurt und Stuttgart, dort greift aber ein anderes Landesgesetz.

Das Ordnungsamt verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten. Für Straftaten ist die Polizei zuständig, sowie für den fließenden Verkehr. Zumindest in NRW.

Bild: c. Ordnungsamt Dortmund.

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