Was ist der unterschied von SGBIII und SGBII?

4 Antworten

Wasn Quatsch! SGB II und SGB III aber auch SGB XII sehen von aussen Betrachtet sehr aehnlich aus: Sie zahlen in bestimmten Situationen Geld, um den Leistungsempfaengern ein Auskommen zu ermoeglichen.

SGB II ist GRUNDSICHERUNG. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Dir wird also auch im SGB II ein Job vermittelt bzw. du bist aufgefordert Arbeit zu finden und anzunehmen.

SGB III ist ARBEITSFOERDERUNG Es wird ueber die Arbeitslosenversicherung bezahlt, in die du als Arbeitnehmer eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhaeltnis einzahlst. Wirst du dann arbeitslos greift idR SGB III und zahlt dir ueber einen gewissen Zeitraum einen Anteil deines Einkommens der letzten Monate. Das ist etwas ganz anderes als die Grundsicherung aus SGB II ! Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.

http://de.wikipedia.org/wiki/SGB_III

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes, das bis zum 31. Dezember 1997 das Arbeitsförderungsrecht regelte

in sgb II geht es um deinen leistungsanspruch und sgb III um abreitsförderung (also jobvermittlung und so)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -