Was ist bzw. sind Freiklauseln?

1 Antwort

Hallo xBlackMass,

Im Gegensatz zur Anfrage ist ein Angebot eine an einen Kaufinteressenten gerichtete Willenserklärung und hat rechtliche Folgen Mit dieser Willenserklärung erklärt sich der Anbieter bereit, unter bestimmten Bedingungen eine Ware zu überlassen oder eine Dienstleistung zu erbringen. Er kann  diese Erklärung nachträglich nicht mehr verändern (§ 145 BGB).

In einem freibleibenden Angebot wird die Bindung an das Angebot durch sogenannte Freizeichnungsklauseln/Freiklauseln ganz oder teilweise aufgehoben. Freizeichnungsklauseln sind z. B.:

Solange der Vorrat reicht (Mengenbegrenzung). Preise ohne Gewähr, Preise unverbindlich, Preise freibleibend.

Auszug aus:

http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_2.htm

Liebe Grüße