was heißt : Vertretungsberechtigt: '' ''

3 Antworten

Wenn ich "vertretungsberechtigt" bin, dann darf ich als Vertreter einer anderen Person handeln. In diesem Fall könnte ich beispielsweise einen Vertrag schließen - aber nicht ich wäre dann der Vertragspartner sondern die Person, die ich vertrete.

Hilft das ????

Nachweise für die Vertretungsberechtigung

Vorgelegte Vollmachten und Ausweise über die Berechtigung eines gesetzlichen Vertreters sollen der Niederschrift in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift beigefügt werden. Ergibt sich die Vertretungsberechtigung aus einer Eintragung im Handelsregister oder in einem ähnlichen Register, so genügt die Bescheinigung eines Notars nach § 21 der Bundesnotarordnung.

Der Vertretungsberechtigte hat Vollmacht, für einen anderen (den Vertretenen) zu handeln.

Also: "Der Bevollmächtigte", wie z.B. ein Rechtsanwalt im Gerichtsverfahren.