Was genau würde passieren, wenn ich meinen Nachbar so richtig vor seiner Haustür die Fresse polieren würde - Grund: laute Musik?
Hallo,
würde die mich dafür reinstecken?
Danke.
5 Antworten
Moin,
Wenn es wirklich bei einfacher Körperverletzung bleibt und das ganze keine bleibenden Schäden verursachst und du während des Schlagens seine „fresse“ außen vor lässt, handelt es sich um eine KV iSd § 223 StGB und dürfte zu einer saftigen Geldstrafe führen. Daneben sind dann natürlich noch die Kosten für Krankenhaus zu übernehmen, Schmerzensgeld, möglicherweise die ruinierte Kleidung des Nachbarn.
wenn es zu bleibende Schäden führt, oder du ein zweimal zu oft Richtung Kopf schlägt, kann man das schnell als versuchte schwere KV auslegen und dann darf man dich dafür „reinstecken“. Die Verpflichtung den zivilrechtlichen Schaden zu übernehmen, bleibt natürlich bestehen.
google mal „Lärmprotokoll“. Ist günstiger, legaler und nicht so eine dummer Aktion, wie du sie vorhast.
Ehm.. ich denke mal du bekommst auf jeden Fall eine Anzeige.
Wie wärs, wenn du ihn erstmal warnst, die Polizei anrufen zu müssen, wenn er die Musik nicht leise dreht.
Wenn man ganz böse ist und die Musik Schäden an deinem Ohr hinterlässt könnte man sagen
Körperverletzung für dein Ohr
Nachbar‘s Fresse polieren Notwehr
Aber das Fresse polieren darf nicht zu wild sein da die Notwehr verhältnismäßig sein muss
aber das ist nur rein theoretisch wenn du das dem Richter sagst wird er dich auslachen
Notwehr dient auch um seine Ehre zu schützen aber wenn mich jemand beleidigt darf ich ihn nicht gleich umbringen die Notwehr muss verhältnismäßig sein
Nein, muss es nicht. Sieh dir einfach mal das Prüfungsschema an.
Es darf nur kein krasses Missverhältnis vorliegen. Eine sonst übliche juristische Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt es bei der Notwehr nicht.
Du scheinst keine Ahnung vom Thema zu haben, daher empfehle ich dir, von weiteren inkompetenten Aussagen Abstand zu nehmen, und nicht weiter rumzuquaken
Es wird nicht geprüft da es der Verhältniskeitsgrundsatz ist und da jeder eine andere
Definition davon hat kann man das nicht prüfen
Jetzt machst du dich mehr als lächerlich. Natürlich ist die Verhältnismäßigkeitsprüfung "definiert" und ist sogar einer der wichtigen Bestandteile vieler prüfungen im öff.-recht.
EphraimUlk hat es schon gut geschildert. Es wäre nicht sehr klug
Normalerweise ist ein Stromverteilerkasten im Keller ...
Unter welchem Stein hast du denn Jura gelernt? Bei Notwehr greift die Verhältnißmäßigkeitsprüfung eben nicht