Was darf ich alles im 1 Lehrjahr?

2 Antworten

Das, was der Betrieb dir zutraut. Du darfst allerdings für Fehler, die dabei passieren, noch viel weniger haftbar gemacht werden als jemand, der die Ausbildung bereits erfolgreich absolviert hat. Und selbst diese fertigen Arbeitnehmer haften nur dann für Schäden komplett selbst und nicht nur anteilig, wenn sie mindestens grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt haben. Entsprechend wirst du als Azubi wahrscheinlich solche Tätigkeiten nur unter Aufsicht und Anleitung bzw. mit anschließender Kontrolle durchführen dürfen, da sonst selbst kleine Fehler schon richtig teuer werden könnten (1000 statt 10 Säcke Mehl bestellt, Stress mit dem Finanzamt wegen fehlerhafter Kassenabrechnung und so weiter).

Was steht im Ausbildungsplan? Wo sind deine Anleiter?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen