Was bedeutet Repressalien wirklich?

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Vergeltungsmassnahme, Druckmittel, Sanktionen, Unterdrückung, laut Duden - wird aber auch - umgangssprachlich für große Unannehmlichkeiten, Ärger, verwendet.

Unter Repressalie (aus lateinisch reprensalia, das Sich-zurück-Nehmen von etwas Weggenommenem) wird eine an sich völkerrechtswidrige Zwangsmaßnahme verstanden, die ein Staat gegen einen anderen Staat ergreift, um diesen zur Aufgabe eines Völkerrechtsverstoßes und zur Rückkehr zum völkerrechtskonformen Verhalten zu bewegen. Dementsprechend müssen Repressalien nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug zu dem Rechtsverstoß stehen, gegen den sie gerichtet sind. Repressalien dienen damit der staatlichen Selbsthilfe zur Durchsetzung des Völkerrechts, wo andere Instrumente versagt haben oder nicht greifen. Nur unter dieser Voraussetzung stellt eine Repressalie keine Rechtsverletzung dar und zudem sind Gegenrepressalien unzulässig. Zusammen mit den Retorsionen werden Repressalien als Gegenmaßnahmen bezeichnet.

Die seit Mitte des 20. Jh. betriebene Schaffung einer internationalen Rechtsordnung hat unter anderem das Ziel, die vermeintliche Notwendigkeit zur Selbsthilfe zu beschränken. Da mit der Notwendigkeit auch die Zulässigkeit entfällt, führt dies zu einer Abnahme der Bedeutung von Repressalien zugunsten von Sanktionen internationaler Organisationen, insbesondere auch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

Strafe durch Unterdrückung - ja. Ärger ist eher nicht zutreffend.