Hallo,
unser Vermieter hat vor ca einem Jahr ein Objekt gekauft, welches drei Hauseingänge hat, diese Häuser wie auch zwei Häuser vom anderen Obkjekt welchem einem anderen Herrn gehört, umschließen einen Garagenhof, dieser garagenhof gehört zu den ganzen Häusern und wird somit geteilt. Da unser Vermieter die drei Häuser Grundsaniert und daher die Garagen so wie die Stellplätze, die zu den Häusern gehören mit Arbeitsmaterial belegt hat, können wir auf Grund des Parkmöglichkeitsmangels auf unserer Straße solange vor den Garagen und Stellplätzen unserem Vermieters Parken. Sobald die Garagen und Stellplätze frei sind, werden diese uns Mietern zugeteilt bis auf die, die dem anderen Vermeiter gehören ( diese sind schon alle vergeben).
Das Problem ist, dass jetzt wo wir Meitern aus den drei Hauseingänge unseres Vermieters auf dem Garagenhof parken, beschwären sich die anderen Meitern aus den anderen häusern und behaupten, solange wir kein Geld für die Garagen oder Stellplätze zahlen, dürften wir laut StVo dort nicht auf dem Hof Parken.
Stimmt dies?
Desweiteren ist das Problem, dass jetzt auch die Mieter der anderen Häuser vor den garagen und Stellplätzen unserem Vermieters parken, somit haben wir wiederum des öfteren keine Parkmöglichkeit. Dürfen die das?
Lg nrwgirl