Warum muss ich bei der KG die Rezeptgebühr schon im voraus bezahlen......

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist durchaus zulässig und völlig normal. Falls Du aus gesundheitliche Gründen das Rezept abbrechen mußt wird dies entsprechend verrechnet und Du bekommst das Geld zurück. Die Praxis muß das Geld übrigens komplett an die Kasse überweisen. Hat also nichts davon ausser mehr Arbeit und Recherei. Hinzu kommt, das Du ja zwei Dinge bezahlst. Zum einen die prozentuale Gebühr für das, was auf dem Rezept steht plus €10 Verordnungsblattgebühr. Diese €10 sind auf jeden Fall fort. Der Rest wird, wie geschrieben, verrechnet.

oxygenium 
Fragesteller
 03.03.2014, 14:26

warum ist das gängige Praxis,für eine Dienstleistung zu bezahlen,die ich noch nicht in Anspruch genommen habe?

Das wäre ja so ähnlich als wenn ich Einkaufen gehe und an der Kasse im voraus schon meine Bananen bezahlen muss, die ich vorhabe zu kaufen.Vielleicht schaffe ich aber auch nur 3 Bananen?

Also richtig finde ich das nicht und hier haben die KG Praxen sicherlich einen Vorteil,weil die Menschen eben schon im Vorfeld bezahlen...(obgleich man nicht weiß.....die 6x KG auch wirklich nehmen zu können.

Die 10€ Rezeptgebühr..das wäre für mich verständlich.

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LeonC  04.03.2014, 14:18
@oxygenium

Hallo, wie Hermeshimself schon sagte gehen die Gebühren völlig an die Krankenkassen. Da die meisten Praxen das Geld bar entgegennehmen haben diese also nicht ein mal den vorteild er Zinsen. Das wäre jetzt noch das Einzige was ich mir als möglichen Vorteil vorstellen könnte. Physiotherapeuten sind Dienstleister da gebe ich dir Völlig recht aber es sind leider Dienstleister im Gesundheitswesen. Was so viel heist wie: " wenn jemand 5/6 der Behandlungen kommt und dann nie wieder auftaucht bekommt die Praxis kein Geld" und ich meine garkeins auch nicht wenn die anderen Temine korreckt unterschrieben sind. Das da die Praxen darauf bestehen nicht auch noch auf der Gebühr sizen zu bleiben ist doch verständlich.

Was den Vergleich mit der Banane angeht ist dieser aus zwei Gründen falsch.

  1. Man macht einen Termin und hat damit seine Behandlungsabsicht erkährt.

  2. Es ist nicht so, dass du der jenige bist der die Leistung bezahlt, srpich du bist eigentlich nicht der Vertragspartner. Das mag dir nicht gefallen ist aber auch für die Physios nicht so toll.

Und nur so nebenbei, sich über so einen Mist aufzuregen zeigt eindeutig das man das System null verstanden hat und ist genau der Grund wiso es den meisten Praxen nicht gut geht. Außerdem sollte man sich da bei den Kassenbeschweren und nicht bei den Praxen.

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oxygenium 
Fragesteller
 04.03.2014, 16:35
@LeonC

wenn ich das Prinzip verstanden hätte,würde ich auch nicht nachfragen oder? ;-)

Das heißt also..... wenn ich jetzt meine Therapie mit meinen 6x KG unterschrieben habe und nicht mehr hingehe zur weiteren Therapie...bekommt die Praxis überhaupt kein Geld von meiner Kasse?

Das würde mir sehr leid tun...!

Ich habe nämlich vor diese Praxis zu wechseln,weil das für mich keine Therapiepraxis ist,sondern ein zusätzlicher Abzockeservice,wo allerlei unter der Hand noch zusätzlich verkauft wird.

Ob das nun legitim ist oder nicht bleibt im Auge des Betrachters und ist mir auch herzlich egal.

Ich jedenfalls möchte gesund werden und nicht auch noch mit irgendwelchen Hokuspokus ausgeschöpft werden. Und genau sowas macht diese Praxis.

Mein Therapeut ruht sich bei mir am Arm aus und legt als weil leider nur die Hand auf. Von Bewegung und Massagen,die sehr wichtig sind...ganz zu schweigen.

Sowas kann ich Zuhause selber machen und ist für mich leider keine große Hilfe. Aber hier stimmt eben die Chemie auch nicht und sowas gibt es eben leider im zwischenmenschlichen Bereich.

Und das Zwischenmenschliche bei der Gesundung ist mir sehr wichtig.

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Die Zuzahlung vor der Therapie ist nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten. Es ist eine Vereinfachung der Arbeit des KG. Wenn man das ganze mal ganz richtig aufdröselt wäre sonst folgendes Szenario möglich: Die Rezeptgebühr ist vor der ersten Therapieeinheit zu zahlen. So steht es im SVG. Folge: 1. Quittung. Nach jeder Therapie darf der KG die Zahlung verlangen. Folge: 2.+3.+4.+5.+6. Rezept. Da die entsprechende Zeit zum Ausfüllen und Kassieren zur Behandlungzeit gerechnet werden hat der PAt. hier also mit weniger Behandlungszeit auszukommen. atürlich kann man auch sagen: ich zahle komplett NACH der letzten Behandlung. Wäre auch ok. Aber die Erfahrung zeigt das es sehr viele Pat gibt die ausgerechnet dann das Portomonaie vergessen haben. Und dann auch oft "vergessen" noch mal reinzukommen. Folge: Mahnung. Die muß geschrieben werden was Zeit kostet die dann allerdings nicht berechnet werden darf. Evtl noch eine zweite und dritte Mahnung. Alle mit dem etsprechenden Aufwand. Der Therapeut kann zwar nach der ersten Mahnung das ganze der Krankenkasse melden, aber dann dauert es sehr lange bis er endlich sein Geld bekommt. Das heißt, er geht in Vorleistung im Sinne eines Kredites. Allerdings unverzinst. Würdet ihr das alles machen wollen?

Frag mal bei Deiner Krankenkasse nach - Ich weiß, daß das einige KG- Praxen machen, allerdings nicht alle. Ich glaube nicht, daß das eigentlich zulässig ist. Dienstleistungen zahlt man immer danach - warum sollte das bei den Physiotherapeuten anders sein. Das sind auch Dienstleister.

Hermeshimself  03.03.2014, 06:05

Das ist durchaus zulässig und gängige Praxis.

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Deichgoettin  03.03.2014, 09:55
@Hermeshimself

das es gängig ist weiß ich, ich weiß auch, daß es sehr häufig der Fall ist, nur weiß ich nicht, ob es zulässig ist. "Meine" Physio-Praxis macht es nicht. Ich weiß aber nicht, ob es vielleicht daran liegt, weil ich schon jahrelang dort Patient bin.

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