Warnsoftware vor Geschwindigkeitskontrollen sind verboten. Was aber, wenn bereits im Navi integriert?
Seit 2 Wochen gehört ein Nissan Qashqai zu meiner Fahrzeugfamilie. Es hat ein serienmäßiges, integriertes Navi, welches zu meiner Verblüffung, sobald die Karte aufgerufen wird, Messstellen für Geschwindigkeit anzeigt und ab 300m davor anfängt zu warnen.
Ich habe dafür nichts aufgerufen, eingestellt oder installiert, es ist einfach eine vorhandene, nicht abschaltbare Funktion.
Wie ist da in Deutschland die rechtliche Situation?
3 Antworten
Das ist ja nicht zugelassen wenn es im Fahrzeug integriert ist, könnte sogar das ganze Fahrzeug die Zulassung verlieren.
Wende dich an den Hersteller, der soll das abstellen.
Es ist ganz einfach: (§23 Absatz 1c StVO)
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Fazit: Funktion ausschalten, sonst ist es strafbar.
Danke, aber abgesehen davon, dass die Funktion für jemanden, der kontrolliert, nicht erkennbar ist, habe ich nichts zum Deaktivieren gefunden
Was du beschrieben hast, weiß ich. Mir geht es darum, dass diese Funktion da ist. Ob ich das wollte oder nicht.
Diese Funktion kann man selbstverständlich im Menü ausschalten und solltest Du auch zwingend machen.
Ich habe leider in den Tiefen der Einstellungen nichts gefunden, was darauf hindeuten könnte, dass sich dahinter Ein/Aus befindet.