Ware zurück geben Händler weigert sich?
meine Lieben,
ich habe am 01.02.2022 einen Tisch sowie bei Türknaufe bei Sklums gekauft.
Die Versand Zeit „betrug“ 24-72 Stunden, leider wurde die Wäre erst nach 11 Tagen verstand.
dazu sollte der Verstand auch noch weitere maximale 10 Tage Dauern, im Endeffekt wurden dann die Türgriffe am 25.02. geliefert, vom Tisch fehlte jede Spur. Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon mehrmals bei Sklum angerufen würde aber immer vertröstet.
Dann habe ich eine Frist gesetzt, falls der Tisch bis dahin nicht kommt, ich vom Kauf zurücktrete. Darauf würde gar nicht reagiert
Dann ein paar Tage später kam als Antwort ich soll es über mein Kundenkonto beantragen.Da ich die Türgriffe zurückgeben möchte.
Dies tat ich auch, ich solle aber Bilder hochladen vom Versandkarton welchen ich leider nicht mehr habe. ( Nachdem die Türgriffe kam, dachte ich der Tisch kommt auch noch)
Ich bekam nur die Antwort, dass meine Reklamation zur Kenntnis genommen wurde aber ohne Original Versandkarton würde dies nicht gehen…
Jetzt habe ich aber gelesen, dies ist eigentlich nicht rechtens. Denn jetzt möchte Sklum dass ich meine Rechnung zahle von 150€ für einen Tisch den ich gar nicht habe.
Die Türklinken sind noch Original verpackt, nur der Versandkarton ist leider weg…
Hattet ihr auch schon mal sowas…?
ich möchte einfach nur die Türklinken zurückgeben…
Die Verbraucher Zentrale erreiche ich leider nicht.
lg
2 Antworten
Nein, das musst du nicht. Ein Rückversand zum Hersteller oder Onlinehändler ist auch ohne den ursprünglichen Versandkarton völlig in Ordnung. Eine gesetzliche Pflicht zur Nutzung des Originalkartons gibt es nicht.
https://www.bayern3.de/retoure-widerruf-original-verpackung
Das Produkt kann problemlos wieder verkauft werden, wenn es sogar noch originalverpackt ist. Der Versandkarton dient ja einzig der Überbringung an den Verkäufer und wird danach eh weggeworfen.
Genau der Meinung bin ich auch! Jetzt weigert sich aber der Händler mit ein Retoure Schein zu schicken….
Käuferinnen und Käufer dürfen Ware auch ohne ihre originale Verpackung reklamieren oder retournieren, berichtet die Stiftung Warentest. Im Zweifel müssten sie aber beweisen, wo sie den Artikel gekauft haben. Das funktioniert natürlich ganz einfach mit dem Kassenbon oder der Rechnung.
Also Türgriffe eintüten, bei der Post mit Zugangsnachweis (versicherter Versand) an den Händler schicken und das Geld zurück fordern. Die (Online)Rechnung und den zahlungsbeleg (Kontoauszug) in Kopie mitschicken als Nachweis, dass der Kauf dort getätigt wurde.
Dazu einen Rücktritt vom Kaufvertrag für den Tisch schreiben. Am besten die Bestellbestätigung in Kopie mitschicken, wenn darauf die Versand-dauer mit drauf steht. Beziehe dich auf das erste Schreiben, wo du den Rücktritt ankündigst (in Kopie mitschicken). Und als Schlusssatz: Sollte sich die Firma weiter quer stellen, wendest du dich an die Verbraucherzentrale.
Und ab da dein Geld (für die Türgriffe) zurückfordern und ev. Forderungen wegen des Tischs stur mit: Ware nie erhalten beantworten und ansonsten ignorieren.