Wann Ist eine Rekrutenbesichtigung bestanden bzw. nicht bestanden?
2 Antworten
Die Rekrutenbesichtigung dient dazu, um das vorhandene Wissen der AGA (Allgemeine Grundausbildung) zu überprüfen.
Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung kann also nur erfolgen, wenn Du die jeweiligen Ausbildungsabschnitte auch absolviert hast.
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Grundsätzlich fällt man bei der Rekrutenbesichtigung nicht durch. Mir ist auch keine Quote (50% bzw. 65%) bekannt.
Entweder man bekommt das hin oder auch nicht bzw. nur teilweise.
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Die Rekrutenbesichtigung ist auch nicht maßgeblich, ob man die Grundausbildung besteht oder nicht (wie viele gerne behaupten).
Für das Bestehen der Grundausbildung ist allein entscheidend, ob man die wichtigen ATNs (Ausbildungs- Tätigkeitsnachweise) erhält.
Das ist in der Grundausbildung:
- Helfer Sanitätsdienst
- Wachausbildung
- Schulschießübungen mit Gewehr
- Rekrutenbesichtigung (erfolgreiche Teilnahme)
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Selbst wenn man die ein oder andere ATN nicht bekommt, heißt das nicht, dass man durch die AGA gefallen ist. Letztendlich entscheidet der Kompaniechef.
Nur ganz wenige müssen die AGA wiederholen, wirklich ganz wenige! :-)
kommt auf die teilstreitkraft an!
Heißt das jetzt du weißt es nicht da es überall unterschiedlich ist oder du kannst es mir sagen wenn ich dir sage, bei den Heeresfliegern?