Wie wäre es mit Ostsee und Freizeitpark?

Der Ferienpark Weißenhäuser Strand eignet sich auch für Klassenfahrten. Zum Hansapark ist es dann nicht weit.

Schau Dir mal folgenden Link an:

http://www.jugendtours.de/klassenfahrten/deutschland/klassenfahrt_1_2_Weissenhaeuser_Strand_und_Hamburg_Ferienpark_Weissenhaeuser_Strand.html

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Denk doch mal darüber nach ein Handy zu kaufen. Bei O2 kannst Du ein Smartphone relativ günstig für 24 Monate zinslos finanzieren. Wenn Du Dir dann eine Prepaid-Karte (z.B. von callmobile) für das Vodafone Netz holst, zahlst Du unterm Strich vermutlich weniger.

Das von Dir aufgeführte Angebot ist jedenfalls nicht günstig.

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Der Mensch hinterfragt, geht Dingen auf den Grund.

Du setzt Dich mit einem Thema oder einem Menschen intensiv auseinander - weil es Dich oder die Person interessiert.

Ein tiefgründiger Mensch ist nicht oberflächlich.

Dinge von verschiedenen Seiten betrachten.

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Tabletten, Kapseln oder Dragees sollten immer mit genügend Flüssigkeit (mindestens 125 ml) eingenommen werden. Ohne ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, können Arzneimittel die Füllstoffe enthalten, ihre Wirkung nicht vollständig entfalten.

http://www.apotheke-medikamente.info/medikamente/medikamente-richtig-anwenden.php

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Habe meinen Sohn rausgeschmissen. War das wirklich richtig?

Mein Sohn ist jetzt 18 Jahre. Er nimmt Drogen. Er beklaut mich. Er schlägt seine Schwester und seine kleinen Brüder. ER verhält sich total rücksichtslos. Wenn wir einkaufen waren frisst er sofort alles auf, z.B. haben wir zum Frühstück 10 Brötchen geholt, als wir dann früstücken wollten, waren nur noch 3 Brötchen da. Oder: er malt in dem Haus, in dem wir zur Miete wohnen, alles über und über mit Graffiti voll. Er schließt sich im Bad ein und dreht die Musik (Rap) so laut auf, dass sich die Nachbarn beschweren. Auf mein Türklopfen und bitten, die Musik leiser zu drehen, reagiert er mit: da haste Pech. Daraufhin schaltete ich im Bad den Strom ab. Er kam raus und sagte, wenn ich den Strom nicht sofort wieder anschalten würde, würde ich "ein paar aufs Maul kriegen". Ich habe den Strom trotzdem nicht wieder angeschaltet, woraufhin er ihn selbst anschaltete und sagte, wenn ich das nochmal tun würde würde ich paar aufs Maul kriegen. Überhaupt hat er mir das in letzter Zeit ständig angedroht. Das hat mir Angst gemacht, weil ich weiß, wie gewalttätig mein Sohn werden kann. Er hat Dinge zu mir gesagt, die Worte möchte ich hier lieber nicht schreiben, da ist sein obligatorisches "Halts Maul Alte" noch die mildeste Variante. Nun war ich gestern nervlich so weit am Boden, dass ich gewartet habe, bis er rausgeht und dann seine Sachen vor die Tür gestellt habe, ihn angerufen habe, dass er seine Sachen holen soll. Also, ich habe ihn rausgeschmissen. Es ist ja nicht so, dass ich ihm keine Alternative geboten habe: Ich wollte ihn in betreute, Jugendwohnen unterbringen - er hat sich geweigert. Ich habe auf seinen eigenen Wunsch hin (wir hatten lange Gespräche, dass es so nicht mehr weitergeht) für ihn Wohnungen gesucht. 

Er ist teilweise nicht mal zum Besichtigungstermin gegangen, für andere Wohnungen hatte ich es soweit gebracht, dass er nur noch den Mietvertrag unterschreiben brauchte - aber er ist nicht hingegangen. Er hätte von mir jede erdenkliche Hilfe bekommen können für Antragsstellungen überall, aber er hat sich ständig entzogen. Ich kann ihn ja nun nicht hintragen! Gestern ist er nun wieder so ausgeflippt, dass ich Angst hatte um mich, meine Tochter und die zwei kleinen. Ich habe gar keine andere Möglichkeit mehr gesehen, als mich und die anderen Geschwister zu schützen durch einen Rausschmiss. Trotzdem fühle ich mich jetzt so schlecht und traurig. Ich mache mir so Sorgen, dass er nun ganz abgleitet und in der Gosse landet. Was kann ich jetzt noch für ihn tun? An wen kann ich mich wenden?

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In erster Linie steht hier der Eigenschutz und der Schutz Deiner anderen Kinder. Die Gewalttätigkeit Deines Sohnes hinterlässt deutliche Spuren bei seinen Geschwistern. Doch die haben genauso ein Recht darauf gewaltfrei und in Harmonie aufzuwachsen.

Von daher sehe ich Deine Handeln als die einzig richtige Variante. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass es Dir im Augenblick nicht gut geht. Das wird auch noch eine Weile so gehen, hinzu kommen sicher auch Selbstvorwürfe, was Du alles falsch gemacht hast.

Dein Sohn ist jedoch alt genug und für sein Handeln selbst verantwortlich. Selbst mögliche frühere Fehler in der Erziehung kann er nicht mehr als Grund angeben. Er ist in seiner Entscheidung frei, was er tut.

Und so musste er auch damit rechnen, dass Du ihn irgendwann vor die Tür setzt.

Ich würde ihm jedoch eine Option anbieten und nicht endgültig verstoßen. Mache ihm deutlich, dass er jederzeit willkommen ist, wenn er sich zu Hause in das Familienleben einfügt. Biete ihm Hilfe an, gib ihm das Gefühl, dass Du auch weiterhin für ihn da bist, Du jedoch sein Verhalten nicht weiter hinnimmst.

Er ist auch weiterhin Dein Sohn und benötigt Hilfe. Wenn er das Gefühl bekommt, dass er auch weiterhin auf Dich zählen kann, ist er vielleicht nicht ganz verloren. Ansonsten rutscht er evtl. noch tiefer und geht unter. Auch ein 18jähriger, der sich so verhält, braucht ein Auffangbecken und Zuneigung. Dieses würde ich ihm nicht endgültig verweigern.

Alles Gute für Euch!

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Scheinbar handelt es sich um einen Job ohne Steuerkarte? Dann würde ich die 5 € + Trinkgeld wählen. Pro Std. erhälst Du sicher mehr als nur 1 € Trinkgeld. Mit gutem Service, Fleiß und Freundlichkeit wirst Du sicher gutes Geld verdienen. Viel Vergnügen! :-)

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Ich finde, Du hast ih absolut zu Unrecht angemotzt. Wenn es mit dem Einsatz tatsächlich konkret wird, kann er jede Unterstützung gebrauchen. Schuldzuweisungen sind völlig deplatziert.

Für Dich, seine Familie und Freunde geht das Leben hier in Deutschland normal weiter. Er wird in einer für ihn völlig fremden Gegend Dienst leisten und neue Erfahrungen sammeln. Angst, Ungewissheit und das mulmige Gefühl gehören dazu. Es ist nun wichtig, dass er sich gezielt auf den Einsatz vorbereiten kann und gut ausgebildet dort hin geht.

Der Einsatz kann für ihn mit Gefahren verbunden sein. Ihr solltet jedoch berücksichtigen, dass sich die Soldaten nicht blindlings in Gefahr begeben und für die Tätigkeit gut ausgerüstet und ausgebildet sind.

Sofern er an dem Einsatz teilnimmt, wird er mit wichtigen Erfahrungen für ihn zurück kommen. Er wird jedoch derselbe Mensch sein, wie auch zuvor.

Halte also zu ihm und stärke ihm den Rücken! Das ist wichtiger, als nach Auswegen zu suchen, warum er nicht in den Einsatz gehen sollte.

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Siehe hierzu meine Antwort zur Verweigerung.

Zu berücksichtigen gilt jedoch, ob er mit seinem oder einem anderen Verband in den Einsatz gehen soll. Es gibt ganze Kontingente, welche geschlossen in den Einsatz gehen. Sofern es sich hierbei also um den Verband Deines Freundes handelt, ist es aus meiner Sicht schwieriger sich da heraus zu nehmen.

Dein Freund muss jedoch physisch und psychisch fit für den Einsatz sein. Er wird also vorher untersucht. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung kann auch dazu führen, dass er für den Einsatz ausgeschlossen wird.

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Wer einen Befehl für den Einsatz bekommst, muss diesem grundsätzlich auch Folge leisten. Alles andere wäre Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung und kann nach entsprechenden Dienstvorschriften und Gesetzen geahndet werden. Ein Zeitsoldat müsste ggf. mit einem Truppendienst gerichtlichen Verfahren und sogar mit seiner Entlassung rechnen. Langfristig hätte dies negative Folgen für die weitere Karriere.

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Du hast das Recht einen Fernseher in der Stube aufzustellen. Der Bund ist jedoch (genau wie der Vermieter auch nicht) verpflichtet für einen Fernsehempfang zu sorgen.

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Es ist definitiv eine Herausforderung für die Familie, Beziehung und für Freundschaften.

Das Klischee lässt sich jedoch eindeutig mit nein beantworten.

Wenn Du jedoch ernsthaft mit dem Gedanken spielst, zur Bw zu gehen, solltest Du ein gewisses Maß an Flexibilität und Mobilität mitbringen. Folgende Situationen führen dazu, dass Du die Familie seltener siehst und eine Beziehung nur am Wochenende oder längere Zeit eingeschränkt führen kannst:

Dienstort, wenn Du nicht umziehst
Lehrgänge über mehrere Wochen
Einsätze

Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn Du Dich verpflichtest.

Allerdings hast Du auch eine ganz normale Wochenarbeitszeit, die ab und zu etwas flexibel gestaltet ist.

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Die Bundeswehr ist als Parlamentsarmee in den demokratischen Staat eingebunden. Oberste Befehls- und Kommandogewalt hat der Verteidigungsminister (als Zivilist). Dadurch wird das Primat der Politik gewahrt (Politik trifft die Entscheidung über den Einsatz der Bundeswehr).

Im Grundgesetz gibt es verschiedene Artikel, in denen Einsatz und Kontrolle geregelt sind:

Artikel 65a --> Befehls- und Kommandogewalt
Artikel 45b --> parlamentarische Kontrolle durch den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
Artikel 87a --> Aufstellung von Streitkräften
Artikel 115a --> Feststellung des Verteidigungsfalles durch den Deutschen Bundestag

Ferner gilt das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Der Soldat hat die gleichen Grundrechte wie jeder andere Bürger auch. Diese können nur durch andere Gesetze eingeschränkt werden (siehe Artikel 17a GG). In der Bundeswehr gilt das Prinzip der Inneren Führung.

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Nr. 1
Ehemaliges Territorialkommando eines Bundeslandes. Die Buchstaben (nicht zu sehen) verraten, um welches es sich handelt (z.B. SH = Schleswig Holstein).

Nr. 2
Panzerbrigade 34 "Koblenz" - aufgelöst 2002

Nr. 3
III. Korps mit Sitz in Koblenz - aufgelöst 1994

Nr. 4
Panzergrenadierbrigade 5 - aufgelöst 1996

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In diesem Fall ist es tatsächlich so, dass Du die Feldwebel-Laufbahn einschlägst. Nur dann erhälst Du auch die entsprechende qualifizierte Ausbildung.

Du kannst auch als Mannschaftsdienstgrad/ Unteroffizier im IT-Bereich eingesetzt werden, bekommst jedoch nicht die gleiche Ausbildung und auch nicht den entsprechenden Verantwortungs-/ Aufgabenbereich zugewiesen.

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Als Arbeitnehmer machst Du die Umzugskosten in Form von Werbungskosten in der Steuererklärung geltend.

Als Beamter beantragst Du beim Arbeitgeber die Umzugskostenpauschale und rechnest den Umzug mit diesem ab.

Nähere Einzelheiten kannst Du hier nachlesen:

http://www.helpster.de/wie-beantrage-ich-eine-umzugskostenpauschale_9414#zur-anleitung

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Wenn ich richtig informiert bin, gibt es keine verbindliche Aussage in der DIN, wie viel Pilzköpfe für ein WK2-Fenster erforderlich sind.

Entscheidend ist, dass das Fenster dem Täter mit bestimmten Werkzeugen eine bestimmte Zeit stand hält.

WK 2 heißt:
Der Gelegenheitstäter versucht das Fenster zusätzlich mit einfachen Werkzeugen wie z.B. Schraubendreher, Zange und Keilen aufzubrechen.

Der Hersteller produziert die Fenster und führt eine Systemprüfung durch. Wie diese durchgeführt wird, kannst Du hier nachlesen:

http://www.winkhaus.de/uploads/files/Leseprobe_WK2-Systempruefung.pdf

WK 2 muss verschiedene Anforderungen, wie z.B. Schutz gegen Anbohren, Abreißen, Abdrehen erfüllen. Hinzu kommt abschließbare Olive, bestimmte Anforderungen an das Mauerwerk und die Befestigungsanker. Die Anzahl der Pilzköpfe habe mit vier gelesen (in den Ecken). Darüber hinaus sind zusätzliche Pilzköpfe in Abhängigkeit der Größe des Fensters erforderlich.

Letztendlich besitzt jedes Fenster ein Zertifikat und muss die Systemprüfung bestanden haben. Damit ist sichergestellt, dass der o.a. Gelegenheitstäter eben nicht mit dem erwähnten Werkzeug mal eben schnell einbrechen kann.

Lass Dir das Zertifikat zeigen. Damit bescheinigt der Hersteller, dass das Fenster die Anforderungen an WK 2 erfüllt.

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Beim Warnen vor Blitzern sollte man mehrere Aspekte berücksichtigen:

Eine Person, die am Straßenrand vor Blitzern warnt, könnte eine Gefahr für die Sicherheit darstellen. Die Polizei könnte hier also ein Platzverweis und in der Folge Gewahrsamnahme und Bußgeld vollziehen bzw. verordnen.

Darüber hinaus warnt eine Person mit Schild jeden Autofahrer, der vorbei fährt. Im Radio wird nur der gewarnt, der auch tatsächlich zu diesem Zeitpunkt den Sender eingeschaltet hat. Eine Warnung im Radio kann auch nicht wirklich eine Gefahr darstellen.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass der nachhaltige Effekt durch einen Strafzettel höher ist, als die Omi am Straßenrand mit einem Pappschild.

Gerichte haben hier in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt und das Urteil mit der Gefahr für die Sicherheit begründet.

Einen ausführlichen Bericht dazu kannst Du auf folgender Internetseite nachlesen.

http://www.ferner-alsdorf.de/2011/02/warnung-vor-radarfallen/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/?isalt=0

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