Wann bezahlt man einfuhrabgaben?

2 Antworten

Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind folgende Abgaben zu entrichten:

- bis zu einem Warenwert von 22 EUR (bei Geschenken bis 45 EUR) gar nichts, wobei Abgaben unter 5 EUR nicht eingezogen werden.

- bis 150 EUR Warenwert nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19% - quasi die
Mehrwertsteuer, die Du beim Kauf in Deutschland auch zahlst)

- ab 150 EUR Warenwert ggf. zusätzlich Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und betragen meist 5-15%.

Ausschlaggebend für die Abgabenberechnung ist jeweils der Warenwert incl. Versandkosten.

Ist die Rechnung am Paket angebracht, übernimmt i.d.R. der
Paketdienst die Zollabfertigung für Dich. Die Abgaben zahlst Du dann dem
Zusteller.

Ist die Rechnung nicht am Paket angebracht oder bist Du nicht zu Hause,
bekommst Du einen Abholschein, auf dem steht, an welchem Zollamt die
Sendung für Dich hinterlegt wird. Dort gehst Du dann mit der Rechnung
und dem Zahlungsnachweis (Konto- oder Paypalauszug) hin.

In jeder größeren Stadt gibt's ein Binnenzollamt, so daß Du keinen weiten Weg haben wirst.

Am Zoll nimmst Du dann eine "mündliche Zollanmeldung" vor (die natürlich
auch schriftlich ist, aber die Zöllner helfen Dir dabei), zahlst die Abgaben
(bar oder per EC-Karte) und kannst das Paket gleich mitnehmen.

Hallo,

das kommt darauf an, ob die Ware aus einem EU-Land oder aus dem übrigen Ausland kommt.

Alle Sendungen, die von außerhalb der EU kommen, werden i.d.R. vom Zoll abgefertigt. Da bekommst du eine Benachrichtigung und musst deine Sendung dann dort abholen.

Von außerhalb der EU sind die Sendungen unterhalb 22 Euro (Versandkosten gehören dazu) frei. Alles, was teurer ist (muss per Rechnung nachgewiesen werden - also einpacken), ist von der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % (wie die MwSt.) betroffen.

Über 150 Euro kommen noch Zollgebühren hinzu. Diese Gebühren berechnen sich nach Art der Ware und dem Kaufpreis.

Auch für als Geschenk deklarierte Waren gibt es Zollbestimmungen - auch da kommt man an den Gebühren nicht vorbei - es gelten aber andere Sätze.

Beachten: die Pakete werden beim Zoll nur 14 Tage abgewahrt - ab dem 10. Tag fallen Aufbewahrungskosten an!

UND: entdeckt der Zoll gefälschte Produkte, dann wird die Ware beschlagnahmt und entsorgt - den Kaufpreis kannst du dann in den Wind schreiben.