Von einem Vertrag zurücktreten, wenn mir keine Rechnung ausgestellt wird?
Hi.
ich habe folgendes Problem:
Ich habe über Check24 für einen Lehrgang eine Ferienwohnung gemietet. Meine Firma braucht eine Rechnung an die Firmenanschrift um eine Reisekostenabrechnung zu machen, damit ich mein Geld wieder kriege (weltweiter Betrieb, daher so umständlich). Nun habe ich die Unterkunft angeschrieben und eine Rechnung gefordert (ist wohl laut Gesetz auch legitim), da Check24 nur eine Art Quittung ausstellt. Nun warte ich schon eine Weile und kriege keine Antwort. Die Stornierung der Buchung kostet leider 80% der Zahlung, aber besteht eine Möglichkeit den Vertrag kostenlos aufzulösen, weil meiner Bitte nach einer richtigen Rechnung nicht nachgegangen wird?
Ich kenne mich im Rechtswesen leider überhaupt nicht aus, aber auch unten auf der Quittung bei Check24 steht: sollte der Käufer eine Rechnung verlangen muss dieser das selbstständig der Unterkunft mitteilen…habe ich ja gemacht 😕
3 Antworten
Dass (vor allem vor Antritt der Reise) noch keine Rechnung ausgestellt worden ist, berechtigt nicht zum Rücktritt. Bis jetzt wurde ja auch noch keine Leistung erbracht, über die eine Rechnung gestellt werden könnte. Gezahlt wurde nur ein Vorschuss. Nach Abschluss der Reise besteht dann auch ein (auch einklagbarer) Anspruch auf Erteilung einer Rechnung. Bevor man damit zum Anwalt geht, sollte man den Vertragspartner (den Inhaber der Unterkunft, nicht Check24) eine Frist setzen, um die Rechnung zu erteilen. Ist diese Frist abgelaufen, kann man zum Anwalt gehen.
Nein.
Du könntest höchstens eine Rechnung einklagen.
Aber der Vertrag wird ohne Rechnung nicht ungültig
Solange du keine Rechnung bekommen hast , brauchst du auch nichts zu bezahlen .