Von einem Vertrag zurücktreten, wenn mir keine Rechnung ausgestellt wird?

3 Antworten

Dass (vor allem vor Antritt der Reise) noch keine Rechnung ausgestellt worden ist, berechtigt nicht zum Rücktritt. Bis jetzt wurde ja auch noch keine Leistung erbracht, über die eine Rechnung gestellt werden könnte. Gezahlt wurde nur ein Vorschuss. Nach Abschluss der Reise besteht dann auch ein (auch einklagbarer) Anspruch auf Erteilung einer Rechnung. Bevor man damit zum Anwalt geht, sollte man den Vertragspartner (den Inhaber der Unterkunft, nicht Check24) eine Frist setzen, um die Rechnung zu erteilen. Ist diese Frist abgelaufen, kann man zum Anwalt gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anwalt - keine Rechtsberatung, nur Hilfe zur Selbsthilfe

Nein.

Du könntest höchstens eine Rechnung einklagen.

Aber der Vertrag wird ohne Rechnung nicht ungültig

Solange du keine Rechnung bekommen hast , brauchst du auch nichts zu bezahlen .