Vollzeit während Freistellung?
Hallo zusammen, ich bin derzeit im 3. Lehrjahr in meiner Lehre. Nach einigen Auseinandersetzungen, wurde ich jetzt bis zur Abschlussprüfung im Mai unbezahlt freigestellt. Meine Frage hierzu wäre, ob ich nun einer Vollzeit Tätigkeit nachgehen kann. Ich habe monatliche fixkosten und benötige einkommen :)
VG
2 Antworten
wurde ich jetzt bis zur Abschlussprüfung im Mai unbezahlt freigestellt
Eine Freistellung verstößt hier ggfs. gegen §14 Abs. 1 Nr. 1 BBIG, da der Ausbildende hier seiner Verpflichtung zur Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit nicht nachkommt.
Die Freistellung ist nur in gesetzlich definierten Ausnahmen möglich.
Und dabei spielt es keine Rolle, ob bezahlt oder unbezahlt.
Ausnahmen sind z.B. die Freistellungen für den Besuch der Berufsschulen oder außerbetrieblicher Fortbildungsmaßnahmen.
Das sollte ein Rechtsberater mal prüfen und einschätzen.....
Hallo, ich kann deine Situation verstehen.
Hast du deine Freistellung schriftlich? Wenn nicht, würde ich das vom Betrieb in jedem Fall anfordern.
Persönlich würde ich dir von einer Vollzeitstelle absolut abraten und stattdessen Kontakt mit deiner zuständigen Kammer aufnehmen und dort nachfragen, was du nun tun sollst. Eine rechtliche Beratung kannst du machen, es wird aber vermutlich nicht viel dabei rauskommen.
Solange du in einem Ausbildungsverhältnis bist, muss dir deine Ausbildungsvergütung normal weitergezahlt werden. Eine so lange Freistellung in der Ausbildung ist ganz klar rechtswidrig und spricht in jeder Hinsicht absolut gegen diesen Ausbildungsbetrieb.
Wenn der Kammer bekannt wird, dass du freigestellt bist, wird man dich möglicherweise nicht zur Abschlussprüfung zulassen.
Du solltest auf jeden Fall nochmal mit deinem Betrieb ein klärendes Gespräch führen und um eine Zwischenlösung bitten, da die Ausbildung ja nicht mehr lange läuft. Ansonsten solltest du dir vielleicht einen anderen Betrieb suchen.