Vollsanktionierung = Bedarsgemeinschaft Neuberechnung?

3 Antworten

Eine Vollsanktionierung gibt es nicht mehr. Das Jobcenter darf offiziell nur mit 30 % des Regelbedarfs sanktionieren.

Wenn er allerdings dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann ihm das Jobcenter die Leistungen komplett entziehen.

Schlimmstenfalls kann dies sogar die ganze Bedarfsgemeinschaft betreffen. Ich habe schon davon gelesen, daß Jobcenter ganzen Bedarfsgemeinschaften die Leistungen entziehen, um eine Person zu reglementieren.

Es muß aber bei Euch nicht dazu kommen.

Es gibt keine Sippenhaftung mehr, es kann also nur sein Bedarf sankioniert werden, ausgenommen davon ist sein Anteil der Warmmiete.

Denn durch seine Sanktion darf der Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft nicht bestraft werden.

Sein Anteil der Warmmiete müsste dann auf den Rest der BG - verteilt werden, also eine Neuberechnung erfolgen.

Solange er bei euch wohnt, unter 25 ist, zählt er zur Bedarfgemeinschaft. Wie wäre es, ihm kein Essen mehr zur Verfügung zu stellen?