Vollsanktionierung = Bedarsgemeinschaft Neuberechnung?
Mein Bruder hat dieses Jahr die Schule abgeschlossen, nun hat er allerdings noch keine Arbeitsstelle. Er weigert sich seit Beginn Briefe und Anrufe vom Jobcenter zu beantworten, wurde mittlerweile zu 30% sanktioniert und da er seine Haltung nicht zu ändern scheint befürchte ich früher oder später eine Vollsanktionierung für ihn. Selbst Schuld natürlich, allerdings leiden meine Mutter und ich ebenfalls darunter, da wir alle gemeinsam auf das Geld angewiesen sind.
Deshalb meine Frage: Wenn es zu einer Vollsanktionierung für ihn kommen sollte, ist er dann überhaupt noch ein Teil der Bedarfsgemeinschaft? Und wenn nicht, wird der Bedarf dann neu auf meine Mutter und mich berechnet oder müssen wir mit den Abzügen einfach zurecht kommen?
LG und danke schon einmal für die Antworten.
3 Antworten
Eine Vollsanktionierung gibt es nicht mehr. Das Jobcenter darf offiziell nur mit 30 % des Regelbedarfs sanktionieren.
Wenn er allerdings dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, kann ihm das Jobcenter die Leistungen komplett entziehen.
Schlimmstenfalls kann dies sogar die ganze Bedarfsgemeinschaft betreffen. Ich habe schon davon gelesen, daß Jobcenter ganzen Bedarfsgemeinschaften die Leistungen entziehen, um eine Person zu reglementieren.
Es muß aber bei Euch nicht dazu kommen.
Es gibt keine Sippenhaftung mehr, es kann also nur sein Bedarf sankioniert werden, ausgenommen davon ist sein Anteil der Warmmiete.
Denn durch seine Sanktion darf der Rest der BG - Bedarfsgemeinschaft nicht bestraft werden.
Sein Anteil der Warmmiete müsste dann auf den Rest der BG - verteilt werden, also eine Neuberechnung erfolgen.
Solange er bei euch wohnt, unter 25 ist, zählt er zur Bedarfgemeinschaft. Wie wäre es, ihm kein Essen mehr zur Verfügung zu stellen?