Vollmacht für s Kino?
Hey
eine Freundin und Ich möchten später in Child’s Play gehen jedoch fängt der Film erst ab 23:15 an und endet irgendwann nach 00:00. Wir sind beide 16&17 Jahre alt deswegen können wir ohne erwachsenen nicht in den Film, kennt jemand Mustern Vollmachten die er mir hier empfehlen kann oder kann mit jemand helfen und mich aufklären was ich benötige um mit ihr gemeinsam in den Film zu kommen ?
3 Antworten
https://www.uci-kinowelt.de/mediafiles/files/Erziehungsbeauftragung.pdf
Wie du schon schreibst, muss jemand ü18 dabei sein, der einen "Muttizettel" von deinen und den Eltern deiner Freundin hat.
Steht im Link - derjenige muss bei euch sein
• Der Erziehungsbeauftragte muss sich ebenfalls in dem Kinosaal aufhalten.
Neben den FSK-Altersfreigaben gelten zudem Zeitgrenzen für den Kinobesuch von Kindern und Jugendlichen, die es zu berücksichtigen gilt. Im Jugendschutzgesetz heißt es dazu:„… die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen [darf] nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1. Kindern unter sechs Jahren,
2. Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist ,
3. Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist ,
4. Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist .“ (Jugendschutzgesetz § 11 Abs. 3) Kinder unter sechs Jahren dürfen also ohne Begleitung überhaupt nicht ins Kino. Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren dürfen allein einen Kinofilm ansehen bei Vorstellungsende bis 20 Uhr. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren muss der Film um 22 Uhr zu Ende sein, für Jugendliche ab 16 Jahren um 24 Uhr. Für alle späteren Uhrzeiten müssen Kinder und Jugendliche von personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen begleitet werden. Mit „erziehungsbeauftragt“ sind – im Unterschied zu „personensorgeberechtigt“ bei der PG-Regelung – auch Personen gemeint , die über 18 Jahre alt sind und Kinder und Jugendliche im Rahmen der Jugendhilfe, bei Freizeiten oder in der Ausbildung betreuen, dazu zählen auch Lehrerinnen und Lehrer. In den Anmerkungen zum Gesetzesentwurf hat der Gesetzgeber als mögliche Erziehungsbeauftragte auch volljährige Geschwister oder Freunde/innen genannt . Entscheidend ist , dass der/die Erziehungsbeauftragte konkret beauftragt wurde und auf Verlangen des Kinopersonals die Beauftragung durch die Eltern nachweisen kann. Unabhängig von der rechtlichen Zeitenregelung sollten Eltern bedenken, dass Kinofilme über den Kinobesuch hinaus nachwirken können und dementsprechend Filme und Kinozeiten auswählen. Begleiten Sie daher Ihr Kind, auch wenn es älter als sechs Jahre ist, ins Kino.
Formular Elterliche Zstimmung im Link verfügbar
Ich glaube, Vollmachten nutzen Euch da nichts. Wenn ihr länger als die erlaubten gesetzlichen ausgehzeiten weg wollt, sollte ein Elternteil von Euch beiden dabei sein. Ich mach es mit meinem Patenkind so ( ich bin Erziehungsberechtigt) dass ich mit zur Kasse gehe und mit ihm zusammen die Karte kaufe. Und ich hole ihn am Kino wieder ab. Wenn er im Kino dann doch von einem Sicherheitsdienst angesprochen wird, dann kann er immer noch sagen, er wäre mit mir unterwegs.
Er kann mit Freunden in‘s Kino und bekommt wegen der Uhrzeit keine Probleme
Dann nimmt der Kinobetreiber es mit dem Jugendschutzgesetz aber nicht so genau. Wenn ihm da einer hinter kommt, kann er die Türen für immer von außen abschließen.
Muss der jenige dann auch mit in den Film oder quasi nur die Vollmacht abgeben